Als das Ordnungsamt zuletzt in das Bergheimer Roma-Haus marschierte, um freiwillige Meldeauskünfte der Bewohner abzufragen, sprach Duisburgs Rechtsdezernent Wolfgang Rabe von „einer Art Übung“ im Vorgriff auf das neue Wohnungsaufsichtsgesetz. Die Neuregelung soll den Kommunen mehr Eingriffsbefugnisse einräumen. Im zuständigen Ausschuss des Landtags stellte Bauminister Michael Groschek gestern die Eckpunkte des Gesetzentwurfs vor. Das Problem der Überbelegung von Wohnungen durch Armutswanderung in Europa soll durch vorgeschriebene „Mindestgrößen für menschenwürdiges Wohnen“ gelöst werden, erklärte Groschek. Zudem sollen Kommunen sollen bei Anzeichen von Verwahrlosung frühzeitig reagieren können und mit dem Gesetz in die Lage versetzt werden, die Probleme „umfassend bewältigen zu können“. Eine gute Nachricht für Duisburg sieht darin die SPD-Landtagsabgeordnete Sarah Philipp. „Unser Gesetz ist auf dem Weg. Wir schieben der Überbelegung von Wohnungen einen Riegel vor. Das entlastet die Nachbarschaften und schützt die Betroffenen, das in der Regel Armutszuwanderer aus Südosteuropa, vor menschenunwürdiger Ausbeutung.“
Wie berichtet sieht das Gesetz einen Mindestwohnraum von neun Quadratmetern pro Bewohner vor, bei Kinder bis sechs Jahren sind es sechs. Wird dieser Standard nicht eingehalten, kann die Kommune im Zweifel die Räumung verlangen.„Damit geben wir den Kommunen ein wirksames Mittel an die Hand, die Situation vor Ort zu entspannen. Die Kommunen müssen es aber auch nutzen“, fordert Philipp. Das Gesetz soll spätestens zum Jahreswechsel in Kraft treten. „Wir werden uns auch für ein beschleunigtes Verfahren bei der Gesetzgebung einsetzen“, erklärte Philipp.