Duisburg. Die rund 20.000 Hunde in Duisburg produzieren täglich etwa fünf Tonnen an Ausscheidungen. Viele Halter entsorgen die Notdurft ihres Vierbeiners nicht. Das ist gesetzeswidrig und kann ins Geld gehen.
Die Silvesterknallerei ist knapp eine Woche her und noch immer sieht man die Überreste von Raketen und Böllern. Jetzt, da viele Menschen verstärkt auf diesen Abfall achten, fallen ihnen auch Hinterlassenschaften anderer Art auf: Hundekot.
Manch einer mag empfinden, dass er inzwischen vermehrt auftritt, doch aus Sicht der Stadt kann dies nicht bestätigt werden, ein Kotproblem ist dort nicht bekannt. Dabei produzieren die rund 20.000 Hunde in Duisburg täglich etwa fünf Tonnen an Ausscheidungen.
„Es gibt keine Hundeinvasion“, sagt Silke Kersken von den städtischen Wirtschaftsbetrieben. Allerdings gehen stadtweit vereinzelte Beschwerden ein und es gibt „Schwerpunktstraßen“, ein regelrechtes Kotproblem gebe es jedoch nicht. Dennoch: „Kot auf dem Gehweg ist schrecklich.“ Gerade im innerstädtischen Bereich sei es aber für Halter schwierig, geeignete Flächen für die tierische Notdurft zu finden. Dies entschuldige aber keinen zurückgelassenen Kot. Dass überhaupt Haufen liegenbleiben, ist vor allem der Nachlässigkeit der Herrchen geschuldet, die unwillig sind, die Ausscheidungen zu entsorgen. Denn die Wirtschaftsbetriebe sind dafür meistens gar nicht zuständig, weil sie vielerorts nur die Fahrbahn reinigen.
Besitzer in der Pflicht
Die Tierhalter sind also in der Pflicht, denn ebenso wie ein Anwohner Schnee vor der eigenen Haustür beseitigen muss, ist ein Hundebesitzer auch für die Hinterlassenschaften seiner Vierbeiner zuständig. Kümmert er sich nicht darum, bleiben die Haufen oft solange liegen, bis sie verrotten.
Mit einem Kotbeutel, vierzig Stück kosten etwa vier Euro, ginge die Entsorgung allerdings ruckzuck, sagt Silke Kersken: „Die Hand rein in den Beutel, die Notdurft aufnehmen, umstülpen, fertig!“
Unklarheiten, wann man zum Beutel greifen muss, sollte es nicht geben: „Hundekot muss immer entsorgt werden“, sagt Stadt-Sprecherin Anja Huntgeburth. Die einzige Ausnahme gebe es in einem Wald.
Wer die Haufen dennoch liegenlässt und dabei vom Ordnungsamt erwischt wird, kommt bestenfalls mit einer Ermahnung davon. Es kann aber auch teuer werden. Das übliche Verwarngeld liegt bei 35 Euro. Für gravierende Verstöße fallen die Strafen aber deutlich höher aus, etwa wenn man die Ausscheidung des Vierbeiners auf dem Kinderspielplatz zurücklässt oder man Wiederholungstäter ist – die relevanten Landesgesetze und die städtische „Sicherheits- und Ordnungsverordnung“ sehen Geldbußen bis zu 100 000 Euro vor.
Auch wer vom Nachbarn in flagranti erwischt wird, muss eventuell zahlen. Denn die Stadt geht auch Meldungen nach ( 0203/94000). Diese dürfen aber nicht anonym sein, was eine Hemmschwelle ist. Im letzten Jahr sind daher nur 20 Nichtentsorgungen in Duisburg angezeigt worden.