Duisburg-Hochheide. Wer blickt noch durch im Streit um die Homberger Kirche St. Peter in den Haesen? Die Bezirkspolitiker offenbar nicht. Was sie jetzt entschieden.
Dieses Thema hat es in sich: Die vom Abriss bedrohte Homberger Kirche St. Peter stand auf der Tagesordnung der jüngsten Sitzung der Bezirksvertretung Homberg/Ruhrort/Baerl. Eigentlich sollten die Politiker an diesem Tag darüber abstimmen, ob das Bauwerk St. Peter in den Haesen einen Platz in der Denkmalliste der Stadt Duisburg bekommt. Zur Vorbereitung gab es für die Fraktionen Fotos, Lagepläne und einen zwölfseitigen Text mit sehr vielen Informationen – von der Baugeschichte über die Beschreibung des Gebäudes bis hin zur Bedeutung der Kirche für die Menschheit.
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Die Politiker sahen sich aber trotz der üppigen Unterlagen außerstande, eine Entscheidung zu treffen. Es herrschte Ratlosigkeit, weil keiner so genau wusste, wie denn eigentlich der genaue Stand der Dinge im Streit um die Kirche ist. „Die Entscheidung ist nicht ohne“, fasste der SPD-Fraktionsvorsitzende Hans Gerd Bosch den allgemeinen Tenor in Worte. Und so entschied man einstimmig, dass in der nächsten Sitzung erst noch jemand von der Fachverwaltung aus dem Rathaus nach Homberg kommen soll, um Details zu erklären.
Wie mehrfach berichtet, wurde die Kirche St. Peter in den Haesen im September 2022 auf Initiative von Gemeindemitgliedern in einer Eilaktion wegen „Gefahr in Verzug“ vorläufig in die Denkmalliste der Stadt eingetragen. Das hatte den Hintergrund, dass das Gebäude vom Abriss bedroht war, weil die Gesamtgemeinde St. Franziskus sparen muss und nicht mehr alle ihre Kirchen erhalten kann. Zu den Einsparplänen gehört die Idee, das Gotteshaus St. Peter, das aus den 70er Jahren stammt, abzureißen und stattdessen einen neuen Kindergarten mit „multifunktionalem Gemeindezentrum“ zu bauen.
Wird die Homberger Kirche St. Peter in den Haesen unter Denkmalschutz gestellt?
Gegen den vorläufigen Denkmalschutz, der das Gebäude zunächst vor einem möglichen Abriss bewahrt, hat die Kirche geklagt. Laut Auskunft der Stadt ist das Gerichtsverfahren noch nicht beendet. „Der vorläufige Denkmalschutz hat bis zum Ende des Hauptverfahrens weiter Bestand“, teilt Stadtsprecher Maximilian Böttner mit. Während der Prozess gegen den vorläufigen Denkmalschutz weitergeht, sollen die Bezirkspolitiker ihr Votum geben, ob St. Peter in den Haesen langfristig unter Schutz gestellt wird.