Duisburg-Rheinhausen. Schon wieder ärgert sich ein Duisburger Paar über langes Warten auf eine Geburtsurkunde. Stadt handelt - und präsentiert endlich eine Lösung.

Dass die Mühlen in Duisburgs Standesamt langsam mahlen, wenn es um Geburtsurkunden geht, ist bekannt. Schon in der Vergangenheit hat diese Redaktion über extrem lange Wartezeiten und verzweifelte Eltern berichtet. Nun trifft es auch Familie Hitt aus Trompet, Rheinhausen. Sohn Charlie Milow ist bereits am 2. März in den Sana Kliniken in Wedau auf die Welt gekommen, seither warten seine Eltern auf die dringend benötigte Geburtsurkunde vom zuständigen Standesamt Duisburg-Mitte.

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Ein schweres Unterfangen, wie Mutter Sabrina Hitt im Gespräch mit der Redaktion schildert. „Leider erhalten wir weder einen Termin beim zuständig Standesamt noch haben wir bislang die dringend benötigte Urkunde erhalten“, erklärt sie. Weder telefonisch noch im Internet habe die Kontaktaufnahme bisher geklappt. „Telefonisch ist niemand drangegangen, da läuft immer nur die Bandansage.“

Keine Geburtsurkunde: Eltern wandten sich an das Duisburger Bürgerdezernat

Das Dokument braucht das Paar allerdings: Laut Bundesmeldegesetz sei es verpflichtet, das junge Glück binnen einer Woche anzumelden, erklären die Eltern. Die Geburtsurkunde sei zudem nötig zur Beantragung von Kinder- und Elterngeld. „Hilfesuchend wandten wir uns auch bereits an das Bürgerdezernat unseres Oberbürgermeisters“, so Sabrina Hitt. Dort befinde sich das Anliegen nun seit mehr als anderthalb Wochen „in Bearbeitung“.

„Bald sind drei Wochen vergangen, in denen wir unseren Sohn nicht anmelden konnten und Anträge aufgrund dieser fehlenden Anlage nicht versandt werden konnten, welches für uns finanzielle Einbuße nach sich zieht.“ Ihr Partner Stefan Hitt betont zwar, dass die junge Familie es sich finanziell erlauben könne, allgemein kritisiert er den Umstand jedoch scharf. „Es gibt genug Leute, die wirklich auf die Gelder angewiesen sind“, sagt er.

Geburtsurkunden in Duisburg: Wartezeiten von bis zu zwölf Wochen

Die Stadt Duisburg bestätigt auf Anfrage der Redaktion, dass es aktuell zu langen Wartezeiten im Standesamt bei den Beurkundungen von Geburten kommt. „Die Wartezeit beträgt momentan zirka zwölf Wochen für Geburtsurkunden, nachdem die erforderlichen Urkunden und Unterlagen vorliegen“, sagt Stadtsprecher Sebastian Hiedels. Die Verwaltung begründet das mit der aktuellen und bereits bekannten Personalfluktuation in diesem Bereich – und hat Neuigkeiten zu diesem Thema.

Sebastian Hiedels, Sprecher der Stadt Duisburg, erklärt, dass die vier Stellen im Standesamt Mitte seit Anfang März nachbesetzt sind.
Sebastian Hiedels, Sprecher der Stadt Duisburg, erklärt, dass die vier Stellen im Standesamt Mitte seit Anfang März nachbesetzt sind. © Zoltan Leskovar | Stadt Duisburg/Zoltan Leskovar

„Seit Anfang März sind alle vier Stellen für die Geburtsbeurkundungen im Standesamt Mitte besetzt“, so der Sprecher. „Momentan befindet sich eine neue Kollegin noch in der Einarbeitung und einer Qualifizierungsmaßnahme. Zudem ist eine Stelle im Standesamt Duisburg-Nord aktuell nicht besetzt, soll jedoch zeitnah wiederbesetzt werden.“ Sobald die neue Standesbeamtin im Standesamt Mitte eingearbeitet und die Stelle im Norden nachbesetzt ist, sei der Geburtenbereich wieder vollständig besetzt. „Wir hoffen dann auf einen schnellen Abbau des Rückstandes.“

Duisburger Verwaltung verschickt vorläufige Bescheinigungen

Seit Anfang Dezember verschickt die Verwaltung zudem unaufgefordert binnen zwei Wochen sogenannte „Vorläufige Bescheinigungen wegen Zurückstellung der Beurkundung“. Dieses Dokument können Eltern bei Behördengängen vorlegen, etwa für die Mutterschaftshilfe, das Eltern- oder Kindergeld. „Mit der vorläufigen Bescheinigung können Eltern Leistungen beantragen. Dazu haben wir mit verschiedenen Krankenkassen und weiteren Behörden Kontakt aufgenommen und auf die längeren Wartezeiten hingewiesen“, erklärt Hiedels.

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Einige Krankenkassen hätten bereits signalisiert, dass für eine vorläufige Gewährung der Krankenhilfe die Geburtsanzeige des Krankenhauses ausreiche. „Natürlich muss die Geburtsurkunde nach der Beurkundung nachgereicht werden, damit die Leistungen bewilligt werden können. Gleiches gilt auch für die Elterngeldstelle“, betont der Sprecher.

Das vorläufige Dokument sei auch am 13. März an die Familie Hitt versendet worden. „Die haben wir nie bekommen“, betont wiederum Stefan Hitt. Die Stadtverwaltung kündigt daher an, das Dokument zeitnah erneut zu versenden. „Wir sind auch in diesem konkreten Fall bemüht, der betroffenen Familie baldmöglichst eine Geburtsurkunde zukommen zu lassen“, sagt der Sprecher und entschuldigt sich für die entstandenen Unannehmlichkeiten.