Duisburg. Ein unverheirateter Duisburger kümmert sich für eine Vaterschaftsanerkennung um einen Termin im Jugendamt – ohne Erfolg. Was er beim Notar zahlt.
Nach Angaben der Stadt Duisburg kommt es derzeit nicht nur im Standesamt zu langen Wartezeiten bei den Beurkundungen (wir berichteten), sondern auch im Jugendamt. Der Grund sei jeweils die personell angespannte Situation.
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Philipp Georg aus Rheinhausen berichtet, neben dem Ärger um Geburtsurkunden im Standesamt, auch von Problemen, einen Termin für eine Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung beim Jugendamt zu vereinbaren. Der Duisburger ist mit seiner Lebensgefährtin Despina nicht verheiratet und hatte sich deshalb darum seit dem 1. August gekümmert – über drei Monate vor der Geburt seiner Tochter.
Jugendamt in Duisburg: Online-Termine schnell ausgebucht
Die Terminvergabe erfolgt nach Angaben des Stadtsprechers Sebastian Hiedels seit November 2021 über ein Online-Verfahren. „Leider sind aufgrund der hohen Nachfrage oftmals die Termine bereits sehr schnell ausgebucht“, sagt Stadtsprecher Sebastian Hiedels.
Dies hat Philipp Georg schmerzlich feststellen müssen. „Am 13. Oktober habe ich eine Mail an das Jugendamt verfasst, in welcher ich auf den baldigen Geburtstermin verwiesen habe“, so der Duisburger. „Am 17. Oktober bekam ich eine Antwort auf meine Mail. In dieser wurde ich wieder auf das Online-Portal verwiesen, in welchem es aber keinerlei Termine gibt.“ Es sei zudem explizit betont worden, dass keine andere Möglichkeit einer Terminvergabe bestehe.
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Georg habe sich schließlich noch am selben Tag an einen Notar aus Rheinhausen gewandt und dort für den 3. November einen Termin für die Beurkundung der Vaterschaft und der Sorgerechtserklärung erhalten. „Diese Beurkundung hat gerade einmal 15 Minuten gedauert und uns circa 100 Euro gekostet“, sagt der Duisburger. „In dem Online-Portal der Stadt Duisburg werden hingegen 90 Minuten für die Beurkundung einkalkuliert. Warum?“
Vaterschaftsanerkennung: 15 Minuten beim Notar – Stadt plant bis zu 90 Minuten ein
Nach Angaben des Stadtsprechers „zeigen die Erfahrungswerte, dass der vorgegebene zeitliche Rahmen für alle Beteiligten angemessen ist“. Bei der Vaterschaftsanerkennung ist demnach ein Zeitfenster von 60 Minuten angesetzt – in Fällen, in denen ein Dolmetscher beteiligt wird, seien es 90 Minuten. „Bürgerinnen und Bürger werden bei dem Termin über alle im rechtlichen Zusammenhang stehenden Themengebiete umfangreich informiert“, so Hiedels. „Oftmals können entsprechende Beratungsbedarfe erst im Laufe des Termins festgestellt werden. Bei den Zeitfenstern sollen auch unnötige Wartezeiten vermieden werden.“
Termine werden derzeit an drei Wochentagen für maximal sechs Wochen im Voraus vergeben und montags, mittwochs und donnerstags freigeschaltet. Trotz der schnellen Ausbuchung werden laut Hiedels auch immer wieder Termine frei – etwa nach Absagen.
Personell angespannte Situation
Was die personelle Situation im Bereich der Beurkundungen des Jugendamtes betrifft: So seien in den vergangenen Wochen zwar alle Stellen besetzt worden. Das Problem: Die Einarbeitung sei sehr umfangreich.
Es ist übrigens nicht das erste Mal, dass Philipp Georg wegen Ärger mit Behörden in Duisburg zum Notar gegangen ist. Weil er online keinen Termin beim Amtsgericht für einen Kirchenaustritt bekam (wir berichteten), hat er diesen Schritt ebenfalls genervt mit notarieller Hilfe vollzogen – und dafür 130 statt 30 Euro gezahlt.