Duisburg-Homberg. Zwölf „Spaziergänger“ haben sich auf dem Bismarckplatz in Homberg versammelt. Die Aktion war nicht angemeldet. Das sagt die Polizei Duisburg.

Ein Foto in einer Duisburger Telegram-Gruppe hat für einen „Spaziergang“ am gestrigen Mittwoch (26. Januar) am Bismarckplatz in Homberg geworben. In der Gruppe teilen Mitglieder unter anderem Termine und Eindrücke von Corona-Demos in der Region. „Hier kommen Menschen zusammen, die sich nicht spalten lassen. Menschen, die füreinander da sind. Menschen, die nicht ausgrenzen. Menschen, die ihr Leben nicht von einer Spritze abhängig machen“, heißt es etwa.

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Die Versammlung war im Vorhinein nicht angemeldet worden, hatte die Polizei Duisburg bereits am Mittwoch bestätigt. Nun zieht Polizeisprecher Jonas Tepe Bilanz: „Wir sind auf zwölf Teilnehmer vor Ort gestoßen.“ Den Verlauf des „Spaziergangs“ bewertet er als „friedlich“. Trotzdem mussten die Beamten wegen der nicht vorhandenen Anmeldung eine Anzeige gegen Unbekannt schreiben. „Vor Ort wollte niemand die Verantwortung übernehmen“, sagt Tepe. Sofern kein Versammlungsleiter erkennbar ist, bleibe der Polizei nur die Anzeige gegen Unbekannt. Eine Versammlung muss zudem 48 Stunden vor Bekanntmachung angemeldet sein.

Bereits in der Vergangenheit gab es „Spaziergänge“ in Duisburg-Homberg

Es war nicht die erste Versammlung dieser Art in Homberg. So habe es bereits am 27. Dezember eine durch eine Privatperson angemeldete Versammlung gegeben, die mit 50 Teilnehmern „weitestgehend friedlich“ verlief, wie die Polizei bestätigt. Ein weiteres Zusammenkommen am 5. Januar sei jedoch vorher ebenfalls nicht bei der Polizei angemeldet worden. „Wir konnten 26 Teilnehmer vor Ort feststellen“, sagt Tepe. Die Polizei erstattete auch hier Anzeige gegen Unbekannt.

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Die Polizei weist in diesem Zusammenhang nochmals auf die Notwendigkeit einer Anmeldung hin. „Neben der Pflicht zur Anmeldung gibt es gleich mehrere Gründe, warum das auch Sinn macht: Zum einen berät die Polizei bei der Durchführung einer Versammlung und zu Aufzugsstrecken, damit die Veranstaltung möglichst störungsfrei stattfinden kann. Dabei hat die Polizei den sicheren Verlauf der Veranstaltung oder einer Demonstration im Blick“, hatte die Polizei bereits im Dezember erklärt. „Dabei spielen mögliche andere Versammlungen, die den Verlauf stören könnten genauso eine Rolle, wie die Gefahren des Straßenverkehrs.“