Duisburg. Wer Maske oder Test verweigert, darf nicht in den Unterricht, hat aber trotzdem Schulpflicht. Stimmen zum Dilemma aus Ministerium und Gericht.
Sie verweigern die Selbsttests, wollen keine Maske tragen: In einigen Schulen in Duisburg gibt es Eltern und Schüler, die die Schulleiterinnen und Schulleiter vor Herausforderungen stellen. Meist lassen sich im Einzelgespräch Lösungen finden, sagen die Schulformsprecher. Manchmal läuft es aber auf eine klare Schulpflichtverletzung hinaus, die mit Bußgeld bewehrt wird.
Jetzt veröffentlichte die Neue Westfälische in Bielefeld, dass das Land diese Verstöße gegen die Schulpflicht dahingehend dulde, „dass die angesammelten Fehlstunden als entschuldigt gelten“. Damit seien den Schulleitungen allerdings auch alle Möglichkeiten genommen, per Bußgeldverfahren gegen die Eltern vorzugehen, berichtet die Zeitung.
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Wegen angeblich verseuchter Teststäbchen hält Mutter ihre Kinder zuhause
Die Duisburger Schulleiter, Sabine Kretschmann-Dulisch vom Hildegardis-Gymnasium und Carsten Höhr von der Gustav-Heinemann-Realschule, betonen, dass ihnen eine derartige Anordnung des Schulministeriums nicht bekannt sei und sie sich ein solches Vorgehen auch nicht vorstellen können.
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Sie sind mit einer Mutter aus dem Querdenkermilieu im Konflikt, weil diese behauptet, die Teststäbchen seien verseucht – was nach Auskunft von Experten nicht stimmt – und deshalb die Kinder nicht zur Schule schickt.
Auch dem Schulministerium ist diese berichtete Lösung nicht bekannt: Die Maßnahmen zur Einhaltung von Hygiene- und Infektionsschutz an den Schulen unter den landesweit rund 2,5 Millionen Schülerinnen und Schülern seien breit akzeptiert. Ob die Nichtteilnahme am Präsenzunterricht als unentschuldigte Fehlzeit oder als Schulpflichtverletzung einzuordnen sei, müsse im Einzelfall bewertet werden, erklärt ein Sprecher.
„Dies gilt ebenfalls hinsichtlich der Folgen für die Leistungsbewertung. Eine längerfristige Absenz wegen Verweigerung der Testungen oder des Tragens einer Maske kann zur Nichtbewertbarkeit führen und damit negative Folgen für die Schullaufbahn haben. Die Schulen werden solche nicht erbrachten Leistungen bei der Bewertung der Schülerin bzw. des Schülers beachten.“
Eltern droht bei hartnäckiger Verweigerung ein Zwangsgeld
Bei hartnäckiger Verweigerung infektionsschutzrechtlicher Vorgaben kann die Schulpflicht mit den dafür vorgesehenen Maßnahmen durchgesetzt werden, betont der Ministeriumssprecher. Im Dezember gab es einen derartigen Fall in Köln, wo die Bezirksregierung nach längerem Vorspiel den Elternteilen jeweils Ordnungsverfügungen erteilte, damit sie für die regelmäßige Teilnahme ihres Sohnes am Unterricht sorgen. Bei Nichterfüllung wurde ein Zwangsgeld von 2500 Euro angedroht.
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Das Oberverwaltungsgericht entschied, dass die Schulpflicht bestehen bleibt, auch wenn ungetestete Personen von der Nutzung eines Schulgebäudes ausgeschlossen werden. „Eine Testpflicht ist eine geeignete, erforderliche und angemessene Maßnahme, um die mit dem Präsenzbetrieb in den Schulen einhergehenden Infektionsgefahren zu verringern“, heißt es in dem Urteil (Aktenzeichen 19 B 1664/21).
Gericht wertet das Fernbleiben vom Unterricht als „unmittelbar nachteilig“
Nach den derzeit vorliegenden Erkenntnissen sei die Teilnahme eines Kindes am Präsenzunterricht nicht mit unverhältnismäßigen Gesundheitsgefahren verbunden, heißt es in der schriftlichen Urteilsbegründung. Im Gegenteil: das Fernbleiben vom Unterricht wirke sich unmittelbar nachteilig aus. Die Eltern tragen die Kosten des Verfahrens, das Urteil ist unanfechtbar.
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Distanzunterricht nur aus Gründen des Infektionsschutzes möglich
Anspruch auf Distanzunterricht besteht im Zusammenhang mit der Test- oder Maskenverweigerung nicht, sagt der Sprecher des Ministeriums, schließlich könnten Eltern ihren Kindern „jederzeit zumutbar die Möglichkeit eröffnen, vollumfänglich am Unterricht teilzunehmen“.
Schulen könnten lediglich aus Gründen des Infektionsschutzes für einzelne Schüler oder Gruppen mit Vorerkrankungen Distanzunterricht erteilen.
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>>TESTVERWEIGERER IN NRW
- Nach Angaben des Schulministeriums haben in der ersten Schulwoche nach den Weihnachtsferien landesweit 865 Schülerinnen und Schüler die Teilnahme an Tests verweigert. Vor Weihnachten waren es noch 835.
- Größere Schwankungen habe es auch in den Vorwochen nicht gegeben, es geben keine Tendenz, dass vermehrt Testverweigerer an Schulen sind, so der Sprecher.