Duisburg. Trotz der Bedenken der Flugsicherung treiben die Duisburger Stadtwerke ihre Planungen zum Bau von zwei Windrädern bei Mündelheim weiter voran. Derzeit werden die Untersuchungen abgearbeitet, die für einen Bauantrag nötig sind. Ein endgültiges Finanzierungsmodell steht allerdings noch nicht fest.
Die Stadtwerke treiben ihre Planungen für den Bau von zwei Windrädern im Rheinvorland bei Mündelheim weiter voran. Ein Bauantrag für das 10 Mio-€-Projekt könnte noch in diesem Jahr eingereicht werden, wenn alle Prüfverfahren abgearbeitet sind, erklärte Stadtwerke-Sprecherin Anamaria Preuss am Donnerstag auf Anfrage.
In seiner Erklärung zur Bilanz 2013 hatte der DVV-Konzern (Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft am Mittwoch bestätigt, dass die Planung für die Windmühlen trotz der Bedenken der Flugsicherung weitergehen. Die Stadtwerke hatten im Frühjahr auf eine Voranfrage vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung den Hinweis erhalten, dass sich der Standort im 15-km-Sicherheitsbereich um Funkdrehfeuer und Radaranlagen des Düsseldorfer Airports befindet. Die Fläche im Rheinvorland liegt elf Kilometer vom Flughafen entfernt.
„Das ist aber kein K.O.-Kriterium“, so Stadtwerke Sprecherin Preuss. Dieser Hinweis erfolge in solchen Fällen immer, bestätigt Michael Fuhrmann, Sprecher der Flugsicherung in Düsseldorf. „Ob die Anlagen tatsächlich zu Behinderungen führen, die eine Baugenehmigung verhindern, wird dann jeweils im Einzelfall geprüft.“ Dieses geschehe aber erst im Genehmigungsverfahren nach Stellung eines Bauantrags.
Finanzierungsmodell steht noch nicht endgültig
Eine Modernisierung der Radaranlagen am Flughafen habe keinen Einfluss auf die Planung, erklärt Fuhrmann. Zwar gebe eine neue Generation von Anlagen, „aber auch die könnten durch Windkraftanlagen beeinträchtigt werden, wenn der Abstand nicht ausreicht.“
Zunächst werden die Stadtwerke nun die weiteren Untersuchungen abarbeiten, die für einen Bauantrag notwendig sind. Dazu gehört etwa die avifaunistische Voruntersuchung, in der mögliche Auswirkungen auf Vögel und andere Tiere geprüft werden. „Wenn alle Gutachten vorliegen, werden wir die wirtschaftlichen Gesichtspunkte betrachten“, so Anamaria Preuss. Durch die jüngste Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, das auch für die Windmühlen neue und variable Einspeisevergütungen pro Kilowattstunde vorsieht, muss neu gerechnet werden. Die Rahmenbedingungen haben sich geändert: Weil sich künftig die Höhe der Vergütung auch an der Zahl der Anlagen bemisst, die neu ans Netz gehen, steigen die Risiken für die Investition.
„Ein Finanzierungsmodell steht noch nicht endgültig“, so die Stadtwerke-Sprecherin. In jedem Fall werde das RWW als Besitzer der Fläche mit im Boot sein, die Beteiligung weiterer Partner werde geprüft so Preuss: „Dazu gehört auch eine Bürgerbeteiligung. Das streben wir an.“