Duisburg-Süd/Münster.

Eine überraschende Nachricht ergab die Anhörung zur Klage gegen die CO-Pipeline vor dem 20. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG). Ein Gutachten zur CO-Pipeline, in Auftrag gegeben vom NRW-Umweltministerium, liegt offenbar Bayer Material Science (BMS) bereits vor, nicht aber dem Gericht und den Klägern. Das hätten die Bayer-Vertreter zur Überraschung des Gerichts eingeräumt, berichtete Dr. Jochen Heide, Anwalt von Kläger Hans-Josef Muhr, im Anschluss an den Termin. Das Gutachten befinde sich noch in der finalen Abstimmung, an der auch das NRW-Wirtschaftsministerium beteiligt ist, erklärte dazu ein Sprecher des Umweltministeriums.

Im übrigen habe die Erörterung einen von ihm erwarteten Verlauf genommen, berichtet der Jurist der Düsseldorfer Kanzlei Patt/Fischer/Feuring/Senger. Bezüglich der Verfassungsmäßigkeit des vom Landtag 2006 verabschiedeten „Rohrleitungsgesetzes“ habe der Senat seine Zweifel bestätigt, die er bereits in seiner Entscheidung von 2007 äußerte. Ein Urteil des OVG, das voraussichtlich im Sommer 2014 gefällt wird, muss in jedem Fall dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden. In Sachen Trassenführung wird das OVG nach einer weiteren Verhandlung im Frühsommer entscheiden. Das Gericht könnte wegen schwerer Mängel das Planfeststellungsverfahren in Gänze kippen, aber auch eine nachträgliche Heilung durch Änderungen ermöglichen.