Süd. .

Nach acht Jahren Widerstand gegen die CO-Pipeline des Bayer-Konzerns ist für die Bürgerinitiative COntra Pipeline im Duisburger Süden 2014 „das Jahr der Entscheidung“. Erich Hennen, Sprecher der BI, geht fest davon aus, dass am Ende ein Erfolg für die Gegner steht: „Wir gehen fest davon aus, dass vom Oberverwaltungsgericht das bekräftigt wird, was es schon im Dezember 2007 gesagt hat.“

Seit 2009 liegt die 67 Kilometer lange Leitung zwischen den beiden Bayer-Werken in Uerdingen und Dormagen, eine Betriebsgenehmigung für den Transport von Kohlenmonoxid gibt es nicht. Vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster hat sich der Monheimer Landwirt Heinz-Josef Muhr bislang erfolgreich gegen die Enteignung seiner Flächen für den Bau der Leitung gewehrt. Dem Antrag von Bayer Material Science (BMS) auf eine vorzeitige Inbetriebnahme vor einer Entscheidung hatten die Richter abgelehnt.

Vom 15. bis 19. Februar hat das OVG nun die Beteiligten zu einem Anhörungstermin geladen. Dabei soll es, so hat der 20. Senat des Gerichts angekündigt, nicht mehr um technische Details der Bauausführung und der Sicherheit der Leitung gehen, sondern um die grundsätzlichen Fragen des Gemeinwohls des Projekts und der großräumigen Trassenführung.

Gemeinwohl und Trassenführung

Das Gemeinwohl der CO-Leitung, vom Landtag per Gesetz im März 2006 bestätigt, ist die rechtliche Grundlage für die angestrebte Enteignung und wird von den Initiativen entlang der Trasse ebenso kritisiert wie die Trassenführung, die zwei linksrheinische Standorte in weitem Bogen rechtsrheinisch verbindet. Am Planfeststellungsverfahren hatten die Richter schon 2007 Zweifel durchblicken lassen, Bayer jedoch den Weiterbau der Leitung auf eigenes Risiko gestattet. „Es wurde nicht ergebnisoffen geprüft“, sagt BI-Sprecher Erich Hennen, aus Sicht der Gegner habe Bayer auch Gelegenheiten ungenutzt gelassen, durch Standort- und Arbeitsplatz-Garantien für das Uerdinger Werk bei der Frage des Allgemeinwohls zu punkten.

Ein Leck in der Leitung, die im Duisburger Süden durch Wohngebiete und vorbei an Schulen führt, werde zu vielen Todesopfern durch das tödliche Gas führen, fürchten die Initiativen. Das Risiko einer Beschädigung, etwa durch Bauarbeiten, könne nicht ausgeschlossen werden, deshalb dürfe die Leitung nicht in Betrieb gehen.

Sollte das OVG in seiner Entscheidung, die der Anhörung folgt, das vom NRW-Landtag bestätigte Allgemeinwohl kippen, sind für Erich Hennen die Konsequenzen eindeutig: „Dann wären die Enteignungen nicht rechtens. Wenn das Gericht die Trassenführung nicht bestätigt, wäre auch der Planfeststellungsbeschluss nicht rechtens.“ Dann dürfe das giftige Gas nicht per Pipeline transportiert werden, sondern müsse dort erzeugt werden, wo es verbraucht wird.