Duisburg/Düsseldorf. . Ein Duisburger Ehepaar hatte sein Haus an Mietnomaden vermietet. Die solide wirkende Familie zahlte die Miete nicht. Bis sie das Haus wieder verlassen musste, häufte sich ein Schaden von 25000 Euro an.
Es hatte sich so gut angehört, so solide, so bodenständig. Der Herr mittleren Alters wollte Geschäftsführer einer Fensterbaufirma sein, er fuhr mit einem flotten Auto vor, war verheiratet mit vier teils erwachsenen Kindern, von denen einer als Soldat Dienst in einem Krisengebiet absolvierte. Nun, da nur noch die Töchter bei ihnen lebten, wolle man sich „kleiner setzen“, wolle von einem großen Haus in ein kleineres ziehen. Kein Wunder, dass die Luthers, Eigentümer eines Einfamilienreihenhauses in Duisburg-Oestrum, sich freuten, nette Mieter zu bekommen. Nun, fast zwei Jahre nach dem Einzug der Familie X, stehen Petra und Burkhard Luther da – mit 25 000 Euro Gesamtschaden, der sich aus entgangener Miete, Nebenkosten, Kosten für Anwälte, Gerichtsverfahren, Zwangsräumung, Gerichtsvollzieher zusammensetzt.
Möbel mit dem „Kuckuck“
Das Haus steht leer, bis auf ein paar alte Möbel, auf denen der „Kuckuck“ klebt. Ob die alten Bücher, Bilder und Regale noch was bringen, ist fraglich. Die Luthers sind auf so genannte „Mietnomaden“ hereingefallen, sind nahezu ungeschützt in die Abzock-Falle hineingelaufen, die für Vermieter wirtschaftlich zu einer mittleren bis großen Katastrophe werden kann.
Im Unterschied zu Menschen, die aus einer Notlage heraus ihre Miete nicht mehr zahlen können, machen Mietnomaden diesen Zustand zu einem Lebensstil. Sie wissen bereits, bevor sie in ein Haus oder eine Wohnung ziehen, dass sie für diese nur am Anfang oder aber überhaupt nicht bezahlen werden.
So war es auch bei den Luthers. Familie X waren die ersten Mieter, die Petra Luther in ihr hübsch verklinkertes Reihenhaus mit dem kleinen Vorgarten und der prachtvollen Sonnenterrasse einziehen lassen wollte. Eigentlich sollte das Eigenheim schräg gegenüber des eigenen Hauses Petra Luthers Eltern zur Verfügung stehen, die ihre Enkelkinder möglichst nah aufwachsen sehen wollten. Doch die Großeltern bekamen Heimweh nach ihrem alten Stadtteil und zogen zurück. Kein Problem, dachten sich die Luthers, Mieter gibt es genug. „Ideal für jemanden, der sich ein Haus wünscht, es aber eben nicht selber bauen und kaufen kann“, sagt Burkhard Luther.
Schöne Böden und großer Südgarten
Unterkellert, mit ausgebautem Dachboden, fünf Zimmern, renoviertem Bad, schönen Böden und großem Südgarten sollte es 1110 Euro warm kosten. Kein Problem, sagt Herr X und die Luthers glauben ihm, forschen nicht weiter nach: „Er hat sich einfach supergut verkauft!“ Am 15. Mai 2010 zieht die Familie ein. Die Kaution wird noch gezahlt, in bar, und dann will der neue Hausherr merkwürdigerweise auch die Miete bar bezahlen, doch Luthers bestehen auf Banküberweisungen.
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Bereits die Mai-Miete kommt nur verzögert, im Juni müssen die Luthers zweimal mahnen, im Juli nehmen sie sich einen Anwalt. Im September wird gar nicht gezahlt. Die Luthers suchen zunächst den Kontakt – und erfahren Anfang Oktober eine traurige Geschichte von plötzlicher Kündigung und einem Chef, der Geld veruntreut habe. Danach versucht die Familie X, ihren Vermietern von schräg gegenüber aus dem Weg zu gehen. „Im Supermarkt liefen sie vor uns weg oder sie wechselten die Straßenseite.“
Noch Ende 2010 reichen die Luthers beim Amtsgericht Duisburg Klage ein, Familie X widerspricht. Nun sei „eine öffentliche Stelle“ für die Miete zuständig - die Agentur für Arbeit, kurz Arge. Die aber zahlt erheblich weniger, als die Miete des Hauses beträgt, zunächst rund 400 Euro, dann nur noch 300.
Die Eigentümer müssen stets Gebühren und Anwälte zahlen
Es beginnt ein juristisches Hin und Her mit Verhandlungs- und Güteterminen, Anträgen, Einsprüchen, Widersprüchen, bei denen die Luthers fast hilflos zusehen müssen, aber stets Gebühren und Anwaltskosten allein zu zahlen haben. Grundsätzlich erscheint die Familie X zunächst nicht zu den Gerichtsterminen – mal liegt gerade einer im Krankenhaus, dann streikt die Bahn, dann ist man auf Verwandtenbesuch. Als den Luthers der Geduldsfaden reißt und sie einen Gerichtsvollzieher für einen Räumungstermin beauftragen, zaubert die Familie X einen Untermietvertrag – pikanterweise mit dem eigenen Sohn, dem Zeitsoldaten im Auslandseinsatz, herbei. Denn eine Räumung kann laut Gesetz nur gegen den namentlich genannten Mieter erfolgen, nicht aber gegen seinen Untermieter...
Zum Schluss bemüht Familie X sogar das wertvolle Leih-Mobiliar der betagten Schwiegermutter und den Freund der Tochter, ebenfalls als Untermieter, um die Räumung hinauszuzögern.
Tricks, die der Düsseldorfer „Haus und Grund“-Vorstand Ingo Apel zur Genüge kennt: „Das reicht von ständigen Beschwerden über angebliche Mängel der Wohnung, um die Miete zu mindern, bis eben hin zu Untermietverträgen, um nicht rauszufliegen.“ Selbst die Regierung Merkel sehe da Handlungsbedarf, doch ein Reformvorhaben zum Schutz von Eigentümern gegen „Einmietbetrug“ sei über einen Reformentwurf bislang nicht hinausgekommen.
Für die Luthers käme das sowieso zu spät. Als sie es endlich schaffen, das Haus am 22. September 2011 räumen zu lassen, sind viele tausend Euro Kosten aufgelaufen. Und – sie haben keinerlei Aussicht, von Familie X etwas wiederzubekommen. Per Zufall erfahren sie, dass sie nicht die ersten Vermieter sind, mit denen Herr X vor Gericht im Clinch liegt. Zumindest einen alten, alleinstehenden Herrn, der den X eine Wohnung vermieten wollte, konnten sie noch warnen. Und ihr Haus – das wollen sie nun verkaufen.