Wedau. . Stein des Anstoßes ist der Granit im Vorgarten von Klaus Wessel. Die Anlage im japanischen Stil ist den städtischen Behörden ein Dorn im Auge: Das passe nicht in die denkmalgeschützte Eisenbahnersiedlung und verstoße gegen die Vorschriften. Der Stein soll weg. Andernfalls drohen 500 Euro Zwangsgeld.
Der Stein des Anstoßes ist der Granit im Vorgarten von Klaus Wessel. Der Garten im japanischen Stil war den Denkmalschützern bereits bei einer Ortsbegehung 2010 aufgefallen. Kritik: Er passe nicht in die denkmalgeschützte Eisenbahnersiedlung und verstoße gegen die Vorschriften. Klaus Wessel wurde deshalb aufgefordert, den Granit zu entfernen und den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. Andernfalls drohen 500 Euro Zwangsgeld.
"Hier wächst ja nichts"
„Sie erwarten doch jetzt nicht wirklich, dass ich einen gepflegten Vorgarten in den Unkraut überwucherten Acker zurück verwandele“, erwiderte Wessel in einem Schreiben an die Untere Denkmalbehörde. Er habe einen verwilderten Garten mit ein paar verdorrten Pflanzen übernommen, als er 2001 einzog. Damals, so der Hausbesitzer, habe er zunächst Mutterboden angekippt. „Aber hier wächst ja nichts.“ Der Anwohner deutet auf die kräftigen Platanen, die zu beiden Seiten der Straße stehen und reichlich Schatten spenden. Tatsächlich, der Vorgarten gegenüber kümmert vor sich hin, ob mangels Pflege oder wegen des Schattens.
Im Katalog eines Baumarktes stieß der ehemalige Eisenbahner auf die japanische Lösung. Er kaufte Splitt aus Ardenner Granit, legte ihn auf einer Unkrautsperre aus und dekorierte den Vorgarten mit einem Einhandpflug und zwei Buchsbaumkugeln in schiefergrauen Pflanzgefäßen.
Zwei Jahre nichts gehört
Die Denkmalpfleger monieren, dass die gesamte Fläche des schmalen Gartens mit Splitt bedeckt ist. Dies verstoße gegen die Bestimmung, dass die Vorgärten als Gartenräume zu erhalten sind.
Wessel legte damals Einspruch ein und hörte dann zwei Jahre nichts. „Ich dachte, die Sache hat sich erledigt.“ Doch vor kurzem erreichte ihn ein zweites Schreiben, in dem er aufgefordert wird, den Splitt zu entfernen. „Dabei höre ich immer wieder Lob von Passanten“, ärgert sich Wessel.
Die Denkmalbehörde sieht die Sache anders, wie die Redaktion auf Nachfrage erfuhr. „Die Vorgärten der Gartenstadt Wedau sind ausdrücklich Teil der als Denkmalbereich geschützten Siedlung. Ziel muss sein, den Gartencharakter der Gesamtanlage zu bewahren.“ Über kitschige Plastiktierchen im Vorgarten will die Behörde nicht urteilen, sie können stehen bleiben. Aber über grundlegende Stilelemente, zu denen u.a. auch die Ligusterhecke als Einfriedung gehört, ist nicht zu diskutieren.
Der "Gartencharakter" soll erhalten bleiben
Natürlich wollen die Denkmalschützer keinen Präzedenzfall schaffen. „Das kann dazu führen, dass sich vor den Siedlungshäusern großflächig Schotterflächen breit machen und das Ensemble über kurz oder lang seinen grünen Gartencharakter verliert“, so Dr. Claudia Euskirchen, Leiterin der Unteren Denkmalbehörde.
Die Fachfrau versteht sich als Anwältin des Denkmals: „Kies als Bodendecker findet sich vornehmlich dort, wo Gärten starker Hitze und Trockenheit ausgesetzt werden und Rasenflächen aus klimatischen Gründen nicht bestehen können. Dem Gartencharakter unserer Arbeiter- und Werkssiedlungen ist die Kiesdecke jedoch vollkommen fremd.“
Die Stadt Duisburg sei durchaus gesprächsbereit. „Doch, wer in einer denkmalgeschützten Immobilie wohnt und dadurch in den Genuss steuerlicher Vorteile kommt, muss umgekehrt auch Einschränkungen in Kauf nehmen. Er kann nicht alles tun und lassen, was er will“, heißt es von städtischer Seite.