Duisburg-Süd.

Maßlos enttäuscht ist Wolfgang Cüppers von der Interessengemeinschaft Erkrath über die Entscheidung des Petitionsausschusses des Bundestages zur Kohlenmonoxid-Leitung von Bayer Material Science (BMS) von Köln-Worringen nach Krefeld-Uerdingen.

Vor zwei Jahren hatte der Mitstreiter von Erich Hennen (Duisburger Initiative COntraPipeline) und Dieter Donner (Hilden) mit einer Eingabe ein gesetzliches Verbot ­zum Transport von Kohlenmon­oxid in Rohrfernleitungen vom Petitionsausschuss gefordert. Nun hat der Ausschuss den Abschluss des Verfahrens beschlossen. Er sieht keinen gesetzlichen Handlungsbedarf für das geforderte Verbot.

Petitionsausschuss liegt aus Sicht der IG Erkrath falsch

Recht gab der Ausschuss der Feststellung von Wolfgang Cüppers, dass eine solche Leitung in unmittelbarer Nähe zu besiedelten Gebieten höchsten Anforderungen an die Sicherheit gerecht werden müsse. Maßnahmen müssten die Leitung vor beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fremdeinwirkungen hinreichend schützen, stellte der Ausschuss fest. Die vorhandenen gesetzlichen Bestimmungen, die „Technischen Regelungen für Rohrfernleitungen“ und die Prüfungsmöglichkeiten im Rahmen des Planfeststellungsverfahren, stellen, so der Ausschuss, ein ausreichendes Ins­trumentarium dar.

Nach Ansicht der IG Erkrath, so Vorsitzender Wolfgang Cüppers, „irrt der Petitionsausschuss und lässt die betroffenen Bürger mit seiner Verweigerung im Stich“.

Weiter heißt es in der Mitteilung des Ausschusses an den Erkrather Pipeline-Gegner: „Vorsorglich weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass es dem Deutschen Bundestag als Gesetzgeber wegen der Dreiteilung der Staatsgewalt und der Unabhängigkeit der Richter nicht möglich ist, gerichtliche Entscheidungen zu überprüfen, aufzuheben oder abzuändern. Die Entscheidung in einem laufenden Rechtsstreit obliegt allein dem zuständigen Gericht. Ergangene richterliche Entscheidungen können nur mit den gesetzlich vorgesehenen Rechtsbehelfen angefochten werden, über die wiederum unabhängige Gerichte entscheiden.“

Cüppers setzt auf Berufungsverfahren

Der Ausschuss hebt aber hervor, dass „sich die zuständigen Planfeststellungsbehörden durchaus der Tatsache bewusst sind, dass im Bundesgebiet bisher keine planfestgestellte Kohlenmonoxid-Leitung besteht, die zudem in unmittelbarer Nähe von besiedelten Gebieten und Wohnbebauungen verläuft.“

Nicht beurteilen will der Ausschuss abschließend, inwieweit die höchsten Sicherheitsanforderungen an BMS mit dem gegenwärtigen Stand der Technik hinreichend erfüllt werden können.

Wie die Duisburger Initiative setzt auch Wolfgang Cüppers auf den weiteren rechtlichen Weg. „Nachdem sich nicht nur der Landesgesetzgeber, sondern nunmehr auch Petitionsausschuss und Bundestag dem grundgesetzlichen Schutz der betroffenen Bürgern verweigert haben, setzt die IG Erkrath auf die vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster anhängigen Berufungsverfahren.

Im Rahmen eines „Werkstattgesprächs“ von Regierungspräsidenten Anne Lütkes zum Thema Bürgerbeteiligungen forderte Dieter Donner von der Landes- und Bezirksregierung Antworten auf offene Fragen über die Evaluierung des Rohrleitungsgesetzes. Hier gab es bisher nur einen Zwischenbericht zum Rohrbuch und weiteren Einzelheiten bei der Kampfmittelsuche.