Süd.

Während die Bezirksregierung als Beklagte und Ba­yer Material Science sich das weitere Vorgehen in Sachen Kohlenmonoxid-Leitung nach dem Urteil der Dritten Kammer des Verwaltungsgerichts in Düsseldorf noch offen halten, hat der Monheimer Landwirt Heinz-Josef Muhr nun reagiert.

Er kündigte gegen das Urteil Revision vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster (OVG) an. Muhr und seinen Prozessbevollmächtigten geht es dabei um die Abweisung der Klage in puncto Allgemeinwohl des Rohrleitungsgesetzes, das der Landtag verabschiedet hatte. Vorsitzender Richter Schwerdtfeger hatte in seiner mündlichen Urteilsbegründung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass man im Ge­gensatz zum Urteil des OVG das Gesetz, das zu vielen Enteignungen von Grundeigentümer längs der Trasse geführt hat, für verfassungsgemäß halte, der Zugriff auf Privateigentum also grundsätzlich hingenommen werden müssen.

Dass Landwirt Heinz-Josef Muhr weiterhin auf einer rechtlichen Klärung dieser Frage beharrt, hat seinen guten Grund. Er wurde bereits vor der Kohlenmonoxid-Pipeline zweimal enteignet. Erst wurde über sein Land eine Autobahn gebaut, weiterhin auf seiner landwirtschaftlichen Nutzfläche eine Fernwärmeleitung verlegt.

„Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für die damalige Bezirksregierung unter Büssow. Für die Bürgerinitiative COntra-Pipeline ist es die Bestätigung des berechtigten und notwendigen Kampfes gegen die Planungsbehörde, Bayer und den Planfeststellungsbeschluss“, kommentiert Erich Hennen, Sprecher der Duisburger Bürgerinitiative, das Urteil und führt weiter aus: „Jetzt besteht die einmalige Chance für die Landespolitik, aber insbesondere für Bayer, ohne großen Gesichtsverlust dieses menschenverachtende Projekt aufzugeben.“

Für die Interessengemeinschaft Erkrath relativiert Wolfgang Cüppers den Beschluss des Verwaltungsgerichtes und spricht von einem „Scheinsieg“: „Das Verwaltungsgericht ist im Gegensatz zu den vom OVG Münster geäußerten Bedenken der Ansicht, dass das Rohrleitungsgesetz verfassungsgemäß ist und es nur darum geht, die bisherigen Verfahrensmängel (Abwägungsdefizite) im Rahmen ei­nes ergänzenden Verfahrens auszuräumen. An einem solchen ergänzenden Verfahren sind rechtlich nur noch die Kläger beteiligt und nicht mehr die über die gesamte Länge der Rohrleitung betroffenen Anlieger.“

Die Urteilsbegründung wird noch drei Wochen dauern.