Ungelsheim. Der Müllstreit in Ungelsheim um die damals neuen rationelleren Großmüllbehälter, die den Mietern längere Wege zumuteten, ging jetzt sang- und klanglos zu Ende. Die Rheinwohnungsbau war vor dem Landgericht in Duisburg in Berufung gegangen.
2009/10 entstand im Ort der Müllstreit um die damals neuen rationelleren Großmüllbehälter, die den Mietern längere Wege zumuteten. Sang- und klanglos ging er zu Ende, wie jetzt zu erfahren war.
Eine ältere Mieterin hatte die Miete gekürzt, weil sie die länger gewordenen Wege zu ihrem Müllbehälter, unter anderem über eine Straße hinweg, für unzumutbar hielt. Vor dem Amtsgericht hatte sie Anfang 2010 Recht bekommen.
Aber ihr Vermieter, die Rheinwohnungsbau in Düsseldorf, ging in die Berufung. Und das Landgericht Duisburg sah es im Frühjahr 2010, allerdings ohne Ortstermin, anders und erklärte die Entfernung für zumutbar. Schon im letzten Jahr, so bestätigte die Rheinwohnungsbau jetzt auf Nachfrage, scheiterte der Versuch der Mieterin, in der Sache weiterzugehen. Der achte Zivilsenat des Bundesgerichtshofs lehnte die Bewilligung von Prozesskostenhilfe dafür ab, „weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.“