Ungelsheim. Der Müllstreit in Ungelsheim um die damals neuen rationelleren Großmüllbehälter, die den Mietern längere Wege zumuteten, ging jetzt sang- und klanglos zu Ende. Die Rheinwohnungsbau war vor dem Landgericht in Duisburg in Berufung gegangen.

2009/10 entstand im Ort der Müllstreit um die damals neuen rationelleren Großmüllbehälter, die den Mietern längere Wege zumuteten. Sang- und klanglos ging er zu Ende, wie jetzt zu erfahren war.

Eine ältere Mieterin hatte die Miete gekürzt, weil sie die länger gewordenen Wege zu ih­rem Müllbehälter, unter an­derem über eine Straße hinweg, für unzumutbar hielt. Vor dem Amtsgericht hatte sie An­fang 2010 Recht be­kommen.

Aber ihr Vermieter, die Rheinwohnungsbau in Düsseldorf, ging in die Be­rufung. Und das Landgericht Duisburg sah es im Frühjahr 2010, allerdings oh­ne Ortstermin, anders und er­klärte die Entfernung für zu­mutbar. Schon im letzten Jahr, so be­stätigte die Rheinwohnungsbau jetzt auf Nachfrage, scheiterte der Versuch der Mie­­terin, in der Sa­che weiterzugehen. Der achte Zivilsenat des Bundesgerichtshofs lehnte die Bewilligung von Prozesskostenhilfe dafür ab, „weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.“