Duisburg. Viele Unklarheiten ranken sich um die Sanierung der Arlberger Straße in Duisburg-Buchholz. Wir haben Fragen gesammelt – und Antworten gefunden.

Dass Anwohner auf der einen Straßenseite der Arlberger Straße in Duisburg Anwohnerbeiträge zahlen müssen, die Anwohner auf der anderen Straßenseite aber nicht (wir berichteten), ist ein genauso verwirrendes wie emotional aufgeladenes Thema. In diesem Themenkomplex gibt es aber noch weitere Unstimmigkeiten, die die Duisburger umtreiben. Wir haben Fragen und Antworten gesammelt.

Die Kosten

Die Kosten für die Sanierung der Arlberger Straße betragen diabolische 666.270,34 Euro. „Nach Abzug der Kosten, die nicht abgerechnet werden dürfen, verbleiben 392.488,38“, erklärt Stadtsprecher Malte Werning. Nach Abzug des Gemeindeanteils bleiben noch 196.244,19 Euro bei den Anwohnern hängen, also 29 Prozent der gesamten Kosten.

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Einfach erlassen, zum Beispiel um den sozialen Frieden der beiden Straßenseiten im Fall der Arlberger Straße zu wahren, kann die Stadt die Anwohnerbeiträge nicht, sagt Werning. „Das lasse die gesetzliche Regelung zum Straßenbaukostenbeitrag nicht zu und es widerspricht außerdem der grundsätzlichen haushaltsrechtlichen Pflicht der Kommunen zur Abgabenerhebung.“

Die Bundesförderung

Der Bund unterstützt (zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet) die Länder bei der Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände“, so Malte Werning. Tragisch daran: Gefördert wird nur der Gemeindeanteil – also das Geld, das die Stadt investiert – die „Zuschüsse Dritter“, also die Anwohnerbeiträge, werden nicht unterstützt. So besagen die Straßenschilder nun, dass die Bundesregierung die Maßnahmen gefördert hat – für die Anwohner, die viel Geld als Anwohnerbeiträge zahlen müssen, ein wahrer Hohn.

Bringt den Anwohner nichts: Die Bundesregierung hat die Sanierung der Arlberger Straße in Duisburg-Buchholz zwar gefördert – aber nur den Anteil der Stadt Duisburg, nicht die Summe, die die Anwohner zahlen müssen.
Bringt den Anwohner nichts: Die Bundesregierung hat die Sanierung der Arlberger Straße in Duisburg-Buchholz zwar gefördert – aber nur den Anteil der Stadt Duisburg, nicht die Summe, die die Anwohner zahlen müssen. © FUNKE Foto Services | Tanja Pickartz

Der Schicksals-Stichtag

Seit Mai 2022 übernimmt das Land NRW 100 Prozent der Anwohnerbeiträge – aber nur, wenn der Stadt- oder Kreisratsbeschluss zu den Baumaßnahmen an einer Straße nach dem 1. Januar 2018 gefällt wurde. Der Ausbau (also die Sanierung) der Arlberger Straße wurde vom Rat der Stadt Duisburg aber schon am 29. Februar 2016 beschlossen. Wann tatsächlich gebaut wurde, nämlich zwischen März 2018 und Februar 2019, ist dabei egal.

Die Arbeiten

Anwohner der Arlberger Straße witterten ein falsches Spiel der Stadt Duisburg. Denn das Straßenstück zwischen der Zillertaler Straße und der Sittardsberger Allee sollte per Ratsbeschluss nur abgeschliffen werden – wurde laut Anwohnern aber komplett ausgeschachtet und neu angelegt. „Das ist ja viel teurer“, fürchtet Anwohner Dirk Giesen und befürchtet, dass die Stadt die Mehrkosten auf die Anwohnerbeiträge für die ohnehin teure Straßensanierung aufschlägt.

Stadtsprecher Malte Werning widerspricht den Anwohnern – und kann sie etwas beruhigen: „Das letzte Teilstück der Arlberger Straße im Einmündungsbereich zur Sittardsberger Allee wurde lediglich gefräst und mit einer neuen Fahrbahndecke versehen. Dieses Teilstück von der Zillertaler Straße bis zur Sittardsberger Allee wird vom Baubeschluss aber nicht umfasst, deshalb wurden die hier entstanden Kosten selbstverständlich aus den abgerechneten Ausbaukosten herausgerechnet und den Anliegern nicht berechnet.“