Duisburg-Huckingen. Zäune reichen nicht als Schutz fürs Landschaftsschutzgebiet Bruchgraben. Nun setzt Duisburg auf Tiere, die illegales Betreten verhindern sollen.

Naturschutz oder Naherholung? Diese Frage ist im Fall des Landschaftsschutzgebietes Bruchgraben nicht so einfach zu beantworten. Seit Jahren gibt es dort Probleme mit mutwillig zerstörten Zäunen und Toren – doch jetzt stellt sich heraus: Zumindest Teile der Absperrungen hätten nie errichtet werden dürfen. Jetzt sollen die Flächen für Naturschutz und Naherholung neu eingegrenzt werden.

Landschaftsschutzgebiet Bruchgraben: Spaziergänger willkommen – aber nur auf Wegen

Schon 2010 setzte die Stadt Duisburg im Landschaftsschutzgebiet Bruchgraben Zäune, um zu verhindern, dass Spaziergänger mit und ohne Hunde über die freien Flächen laufen. Das Problem: Diese Zäune widersprachen dem Bebauungsplan, zum Teil – wie die, die im Sommer diesen Jahres errichtet wurden – machten sie Spazierwege unpassierbar.

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Im weiteren Verlauf erreichten die Stadt Beschwerden, ein Rodelhang sei abgesperrt worden. Kricke dazu: „Das wussten wir nicht, natürlich wollten wir Kinder nicht aussperren.“ Nun dürfen sie wieder rodeln, und auch das Spielen am Bruchgraben selber ist wieder erlaubt.

„Überall dort, wo die Leute gerne spazieren gehen, haben sich die Zäune nach kurzer Zeit in Luft aufgelöst“, schilderte Randolph Kricke während der jüngsten Sitzung der Bezirksvertretung Süd recht freundlich das Problem. Am Gehölzstreifen entlang soll künftig ein drei Meter breiter Streifen frei bleiben, ihn wolle man „sich zum Feldweg entwickeln lassen“, sagt der Leiter der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Duisburg.

Hunde bekommen im Schutzgebiet Bruchgraben in Duisburg-Huckingen Freilauffläche

Angrenzende Zäune sollen gleichzeitig die Wiesenflächen zum Bruchgraben hin beruhigen. Wo sie keine wildlebenden Tiere stören, sollen auch Hunde eine Freilaufwiese bekommen. Andere Bereiche sollen abgesperrt bleiben.

Denn so gern die Anwohner das Gebiet am Bruchgraben als Naherholungsgebiet nutzen: Das Landschaftsschutzgebiet ist auch eine Fläche, auf der sich die Natur erholen soll. Es handelt sich um Ausgleichsflächen für den Angerbogen I, das einstige Neubaugebiet in Huckingen, dessen Halbkreis auf der anderen Seite der Düsseldorfer Landstraße aktuell um das Bauprojekt Am Alten Angerbach ergänzt wird.

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Kricke stellt klar: „Wir haben die Verpflichtung, die Kompensationsfläche als solche zu erhalten, und wir werden sie über Zäune schützen.“ Ist es einmal ruhig, ist sich Kricke sicher, „kommen Vögel von alleine. Ich sehe ein großes Potenzial, hier interessante Vögel anzusiedeln.“

Stacheldrahtzaun und Bienen sollen das Schutzgebiet schützen

Am künftigen Feldweg wird zunächst ein sogenannten Glattdrahtzaun errichtet. Sollte der sich wiederum in Luft auflösen, behält die Stadt sich vor, stattdessen künftig Stacheldrahtzaun einzusetzen.

Den Gesamtplan bezeichnet Kricke als „guten Kompromiss zwischen den Belangen der Bürgerschaft und den Belangen der Natur.“ Dafür, dass der von menschlicher Seite eingehalten wird, sollen neben den Zäunen auch tierische Helfer im Auftrag der Stadt sorgen: „Wir haben einige Bienenstöcke aufstellen lassen“, sagt Kricke schmunzelnd. „Honigbienen sind zwar die giftigsten Tiere in Deutschland – aber es sind nicht die aggressivsten Tiere.“

Honigbienen sollen Besucher des Schutzgebiets Bruchgraben in Duisburg-Huckingen davon abhalten, dem Naturschutz vorbehaltene Wiesen zu betreten.
Honigbienen sollen Besucher des Schutzgebiets Bruchgraben in Duisburg-Huckingen davon abhalten, dem Naturschutz vorbehaltene Wiesen zu betreten. © FUNKE Foto Services | Ingo Otto

>> RANGER DES RVR PATROUILLIEREN IN DUISBURGS SCHUTZGEBIETEN

  • Seit Mitte des Jahres 2020 sind in Duisburg zwei Naturschutz-Ranger des Regionalverband Ruhr im Einsatz. Sie sollen in Schutzgebieten über das richtige Verhalten aufklären. Auch im Bruchgraben sind sie im Einsatz.
  • Die Ranger suchen zwar erst das Gespräch mit den Bürgern, sie sind aber auch mit ordnungsbehördlichen Vollmachten ausgestattet – dürfen also Bußgelder verhängen.