Duisburg/Mülheim. Wohnen am Campingplatz Entenfang ist illegal. Trotzdem lässt der Pächter immer wieder neue Bewohner zuziehen. Das kann für sie unangenehm werden.
Vor fünf Jahren hat das Regierungspräsidium Düsseldorf die Stadt Mülheim angewiesen, das illegale Wohnen in festen Häusern am Entenfang zu stoppen und Neuzuzüge auf den Campingplatz zwischen Duisburg und Mülheim zu verhindern. Entsprechend hat die Stadt ein Modell entwickelt, wonach Parzellen, deren Pächter gestorben sind oder sie aufgegeben haben, nicht mehr neu vermietet werden dürfen. Aber der Pächter des Geländes lässt immer wieder neue Bewohner in die umzäunte, zur Außenwelt abgeschottete Anlage einziehen.
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An einem Auslaufen des festen Wohnens am kleinen See ist der Pächter nicht interessiert. Auch die Bewohner pochen auf ihr Fleckchen in der Natur. Was ist seit 2015 auf dem Platz passiert? Wann hat das Dauerwohnen zwischen Bahnstrecke und Autobahn ein Ende? Still ruht der Entenfang. So sieht es für Außenstehende aus.
Campingplatz zwischen Duisburg und Mülheim ist für Hunderte Erstwohnsitz
Laut Mülheimer Baudezernat hat die Stadt nur eingeschränkte Kontrollmöglichkeiten. Ein 2015 angekündigter neuer Bebauungsplan ist bis heute weder gültig noch eingeleitet. Die Stadt könne auch nicht kontrollieren, ob die Bewohner des Campingplatzes dort wirklich nur 180 Tage im Jahr leben. Länger ist auf einem Campingplatz nicht erlaubt.
Nach Angaben der Stadt Mülheim haben aktuell 398 Personen am Entenfang 7 ihren Erstwohnsitz gemeldet. Das sind 150 weniger als 2015 (da waren 545 mit Erstwohnsitz dort gemeldet). Ob diese sich aber nur zum Schein umgemeldet haben? „Unbekannt“, lautet die Antwort aus dem Technischen Rathaus. Klar ist dagegen: Ein Campingplatz darf keine festen Häuser haben, wie sie am Entenfang stehen.
Schwerer wiegt nach Angaben der Berufsfeuerwehr: Die feuerpolizeilichen Schutzvorschriften sind nach wie vor nicht erfüllt, obwohl die Stadt Mülheim bereits vor fünf Jahren den Platzbetreiber darauf hingewiesen und entsprechende Veränderungen angemahnt habe. Die illegalen Bauten stehen in vielen Fällen zu dicht nebeneinander.
Das derzeitige Wohnen auf dem Campingplatz ist illegal
Die Stadt muss und will diese illegalen Zustände an der Duisburger Stadtgrenze auflösen. „Daher wurden mit dem Betreiber entsprechende Prüfungen durchgeführt, für welche Nutzung auf der Fläche Baurecht geschaffen werden kann. Die Stadt will dort geregelte Verhältnisse schaffen“, sagt der Mülheimer Baudezernent Peter Vermeulen.
Der oft genutzte Begriff „Entenfang-Siedlung“ sei falsch. „Es ist eine Campingplatzanlage. Davon könnte bei entsprechendem Antrag auf Basis des Bebauungsplanes von 1973 ein verkleinerter Campingplatz baurechtlich zulässig werden“, erläutert die städtische Bauaufsicht und wiederholt das Angebot an den Platzbetreiber.
Eigentümer Graf Spee will Pacht einnehmen
Weil auch das Landesbauministerium den Druck auf die Stadt erhöht hat, seien städtische Bauaufseher nach Kontrollen vor Ort gegen „neu Zuziehende und jegliche Bauaktivitäten eingeschritten“. Wie viele Parzellen seit 2015 aufgegeben wurden, sei der Stadt nicht bekannt. „Eine Handvoll Parzellen wurden umgestaltet (Bebauung entfernt und teilweise wieder neu bebaut)“.
Ferner stehe die Stadt Mülheim im Gespräch mit dem Generalbevollmächtigten der Graf Spee’schen Zentralverwaltung. Das Ergebnis dieser Gespräche: „Der Eigentümer hat Interesse an einem Fortbestand der Pachtzahlungen.“ Der Pächter, der den Campingplatz betreibt, hat die komplette Fläche vom Grafen Spee gemietet und verlangt von den Bewohnern Pacht für deren Kleinflächen.
Wer seit 2014 an den Entenfang gezogen ist, hat kein Bleiberecht
Wer sich neu auf dem Platz am Entenfang anmeldet, bekommt beim Einwohnermeldeamt Mülheim ein Merkblatt in die Hand, welches die rechtliche Lage beschreibt. Bei Nachfragen beraten die Mitarbeiter der Bauaufsicht diese Leute auch. Aber die Stadt habe zu wenig Personal, um mit allen Pächtern am Entenfang Einzelgespräche zu führen.
Klar ist seit Jahren ebenfalls: Wer nach dem 1. Januar 2014 an den Entenfang gezogen ist, hat dort kein Wohn- und Bleiberecht. Die Bauaufsicht könnte diese Parzellen sogar räumen. Für das illegale Wohnen und die festen Bauten besteht laut Stadtverwaltung kein Gewohnheitsrecht.
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