Mülheim/Duisburg-Bissingheim. . Über 500 Bewohner werden am Entenfang unter die Lupe genommen: Wer darf bleiben, wer wird zeitlich geduldet, wer muss gehen? Erstwohnsitz verboten.

  • In den nächsten zwei Jahren wird die Bauverwaltung kontrollieren.
  • Dauerwohnen mit Erstwohnsitz ist künftig dort nicht mehr erlaubt.
  • Über 500 Bewohner sind schriftlich aufgefordert worden, sich zu äußern.

Die Adresse Entenfang 7, idyllisch am See ganz im Westen der Stadt gelegen, werden viele der jetzigen 530 Bewohner nicht behalten dürfen. In einem sehr aufwendigen Verfahren wird die Bauverwaltung der Stadt in den nächsten zwei Jahren prüfen, wer dort bis zum Lebensende bleiben darf, wer für eine Zeit noch geduldet wird und wer sein Häuschen dort als Erstwohnsitz recht schnell aufgeben muss. Dauerwohnen mit Erstwohnsitz ist auf dem Areal verboten.

„Viele der Bewohner“, sagt Ramona Baßfeld, Ratsfrau und eine langjährige Bewohnerin am Entenfang, „sind sehr beunruhigt.“ Für viele gehe es um Existenzen, sagt sie. Und es seien in der Regel nicht die Gutbetuchten, die dort lebten. Sein ganzes Vermögen hat mancher in das Haus investiert, das auf einem Pachtgrundstück steht und für das es keine Baugenehmigung gibt. „Uns geht es darum“, sagt Felix Blasch von der Bauverwaltung, „im Rahmen des rechtlich Möglichen verträgliche Lösungen finden.“ Er spricht von einem außergewöhnlichen Verfahren.

Jeder einzelne Bewohner ist in diesen Tagen von der Stadt angeschrieben worden. Ein mehrseitiger Fragebogen liegt dem Schreiben bei. „Wir haben es bei den Erstwohnsitzen am Entenfang mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren zu tun, daher ist ein Anhörungsverfahren erforderlich.“

Jeder wird gehört, jeder, betont Blasch, sollte auch antworten. Es geht unter anderem darum: Wer wohnt wie lange schon dort, wie sieht seine soziale, wirtschaftliche Situation aus. Das Alter spielt eine Rolle, der Gesundheitszustand. Es geht darum, wem ist ein Umzug in eine Wohnung zuzumuten? „Wir werden jeden einzelnen Fall prüfen und entscheiden“, sagt Blasch und betont, dass eine Gleichbehandlung und damit Vergleichbarkeit gegeben sein muss. Entscheiden wird die Stadt daher auch erst dann, wenn sie einen Überblick über die Situation aller Bewohner hat.

Zustand des illegalen Wohnens beenden

Eine Entscheidung soll es jedoch bereits für jene Bewohner geben, die nach 2014 ihren Erstwohnsitz an den See verlegt haben. Sie sollen damals schriftlich auf die problematische Situation hingewiesen worden sein: Sie könnten sich nicht darauf berufen, von dem Verbot nichts gewusst zu haben. An die 30 Bewohner sollen es sein, die jetzt, so Blasch, nur noch eine Duldung von drei Jahren haben.

Von denen, die dort zum Teil seit Jahrzehnten leben, haben sich in den vergangenen Monaten viele immer wieder darauf berufen, dass ihre Meldung des Erstwohnsitzes am Entenfang 7 immer der Stadt bekannt gewesen, sogar unterstützt worden sei. Einige wurden gar von der Oberbürgermeisterin per Brief an „Entenfang 7“ schriftlich als Neubürger begrüßt.

Die Stadt selbst steht heute jedoch unter Druck, weil das Land sie aufgefordert hat, den Zustand des illegalen Wohnens zu beenden. Am Ende, so Blasch, werde man im Einzelfall sicherlich für den einen oder anderen eine lebenslange Duldung aussprechen, weil vielleicht im hohen Alter oder bei angeschlagener Gesundheit ein Umzug nicht mehr zumutbar sei. Andere würden vielleicht eine längere Tolerierung bekommen.

Das Dauerwohnen hat sich über Jahrzehnte entwickelt. „Wir werden es über Jahre wieder abbauen“, sagt der Stadtplaner. Gleichzeitig arbeitet die Stadt auch an einer Neuaufstellung des Bebauungsplanes für das Gebiet. Als Wochenendgebiet soll und kann es erhalten bleiben. Das bedeutet: Nur als Wochenendhaus dürfen künftig Verkäufe am See erfolgen. Auch das ist für viele bitter.