Mülheim-Saarn.. Das Landesbauministerium achtet darauf: Viele Bewohner der Entenfang-Siedlung müssen sich neuen Erstwohnsitz suchen.
Dauerwohnen auf Campingplätzen ist baurechtlich nicht erlaubt. Das bestätigt das Landesbauministerium auf Anfrage dieser Zeitung. Daher sind schon vor der Siedlung am Entenfang viele andere Campingplätze in Nordrhein-Westfalen ins Visier der Baubehörden geraten. Auch in Wesel, Xanten und weiteren Gemeinden seien die Bauaufsichten inzwischen damit befasst, die nach der Landesbauordnung notwendigen Schritte einzuleiten.
„Die Stadt Mülheim ist mit der Einleitung des Bebauungsplanes ,Entenfang Süd K13’ auf einem guten Weg“, erklärt Georg Hindermann, Referatsleiter Landesbauordnung im NRW-Bauministerium. Die von der Stadtverwaltung angestrebte Ausweisung des Campingplatzareals als Wochenendhausgebiet durch einen Bebauungsplan sei nach dem Bauplanungsrecht möglich.
180 Tage - mehr nicht
Auch im Baurecht gelte der Gleichbehandlungsgrundsatz. Daher könne es am Entenfang und auf vergleichbaren Campinganlagen keine Extras geben, betont Hindermann. Deshalb müssten die Behörden eingreifen.
Die örtliche Bauaufsicht werde sicher später kontrollieren, dass nicht wieder dauerhaft am Entenfang gewohnt werde; 180 Tage im Jahr sind erlaubt. Allerdings sei das Personal der Aufsichtsbehörden soweit ausgelastet, dass nur stichprobenhaft oder bei Beschwerden kontrolliert werden könne. Es dürfe aber nicht jeder bauen, wie und wo er es gern hätte.
Vor Fehlentscheidungen bewahren
Die von Baudezernent Peter Vermeulen beim Informationsabend angekündigte behutsame Vorgehensweise unterstützt das Bauministerium. Freitag gab es dazu bereits den ersten Informationsaustausch in Düsseldorf. Schonung könne es allerdings nicht für die Bewohner der Entenfangsiedlung geben, die nach dem 1. April 2014 dort hingezogen seien.
„Diese 29 Personen wussten bereits vor dem Einzug, dass sie dort kein Dauerwohnrecht haben“, erklärt Georg Hindermann. Diese Leute sollten sich einen anderen ersten Wohnsitz suchen und sich dort anmelden. Das sollte aber keine Scheinadresse sein. „Wer falsche Angaben macht und gegen das Melderecht verstößt, kann ebenfalls Ärger bekommen“, erläutert der Referatsleiter. Die Bau- und Meldebehörden in vielen Städten arbeiteten inzwischen zusammen, um die Bürgerinnen und Bürger vor Fehlentscheidungen zu bewahren. Ob dies auch in Mülheim so sei, könne er nicht sagen.
Die Menschen, die in der Entenfangsiedlung über Jahrzehnte alt geworden seien, könnten mit Sonderregelungen dort bleiben, bis sie freiwillig wegzögen. Das sei individuell mit der Stadt zu klären. Für alle anderen Bewohner sei im Einzelfall zu klären, welche Lösungen möglich seien. Entscheidend sei, dass auch diese Leute sich innerhalb einer zumutbaren Frist einen neuen ersten Wohnsitz suchen und sich dort anmelden müssen.
Brandschutzkonzept kann nicht abgelehnt werden
Die Stadt habe nun personal- und zeitintensive Arbeiten zu erledigen. Dazu gehörten viele Gespräche mit den Betroffenen, das exakte Vermessen aller Parzellen und Wege. Außerdem sei ein Brandschutzkonzept erforderlich. Das könnten die Bewohner nicht ablehnen.
Ob es auf Basis der zu ermittelnden Daten zwischen Autobahn und Eisenbahntrasse Überschreitungen bei den gemessenen Lärmgrenzwerten gebe, die Lärmschutz notwendig machten, müsse Mülheims Baubehörde ermitteln. Auch wer dafür am Ende die Kosten trägt, heißt es aus Düsseldorf.