Mülheim. Düsseldorf hat die Daumenschrauben angezogen und zwingt die Stadt zum Handeln. 29 Siedler am Seen müssen bald Erstwohnsitz aufgeben. Neue Zuzüge sind nicht mehr erlaubt.
Das Dauerwohnen auf dem Campingplatz am Entenfang ist ein Auslaufmodell. Wer bisher „Am Entenfang 7“ seinen ersten Wohnsitz angemeldet hat und in der kleinen Siedlung permanent lebt, wird dort nicht bleiben können. Landesbauminister Micheal Groschek hat jetzt die Daumenschrauben angezogen. „Wir haben jetzt die Aufforderung, dort zu handeln und das geltende Recht umzusetzen“, erläutert Baudezernent Peter Vermeulen.
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Mitarbeiter der Bauaufsicht und des Planungsamtes sollen allerdings nicht mit der Brechstange vorgehen, betont Vermeulen. „Wir möchten Ansprechpartner für die Bewohner sein und mit ihnen auf Basis der bestehenden Rechtslage eine Lösung erarbeiten“, stimmen der Baudezernent sowie der Leiter des Planungsamtes, Jürgen Liebich, überein. Dabei sind sie gebunden, den Vorgaben des Bauministers nun bald Taten folgen zu lassen.
Dauerwohnsitz zwischen Wald und Wasser aufgeben
Darum erhalten 29 Bewohner der Entenfangsiedlung diese Woche einen Brief aus dem Rathaus, mit der Einladung zum Gespräch im Planungsamt. „Das sind die Bewohner, die nach dem 14. April 2014 zum Entenfang gezogen sind, obwohl wir ihnen ein Merkblatt mitgegeben haben, das klar beschreibt: Dauerwohnen ist dort nicht mehr erlaubt“, sagt Peter Vermeulen. Diese Gruppe müsse ihren Dauerwohnsitz zwischen Wald und Wasser in den nächsten Monaten aufgeben. Vor Gericht bestünden kaum Chancen, dieses einzuklagen, ergänzt der Baudezernent. „Das ist schwierig zu vermitteln. Die Stadt hat aber darauf eindeutig hingewiesen.“
Dass in den vergangenen 40 Jahren seine Amtsvorgänger das Häuserbauen und Dauerwohnen am Entenfang nicht unterbunden hätten, sei nicht korrekt gewesen, aber so gelaufen. Er müsse nun die Anweisung aus Düsseldorf befolgen, die alle Bewohner der Siedlung träfe. Vermeulen weiß von rund 550 dort gemeldeten Bewohnern.
Entenfangsiedler, die vor dem 31. März 2014 ihren Erstwohnsitz am See angemeldet haben oder dort seit Jahrzehnten leben, erhalten ebenfalls Post von der Stadt. „Das Bauministerium erwartet von uns ein klares Vorgehenskonzept bis Ende März“, fügt Vermeulen hinzu. „Wir müssen mit jedem einzeln sprechen und individuelle Lösungen finden.“ Fakt ist: Häuser können nicht mehr an Nachfolger zwecks Dauerwohnen veräußert werden. Woher das Personal kommen soll? Dazu erwartet der Planungsdezernent eine Ratsentscheidung.
Feuerpolizeiliche Vorschriften
Stadtplaner sehen die Tragweite der Anweisung des Ministers, die „Verunsicherung und Ärger in die Siedlung trägt.“ 350 Bauten stehen auf dem Campingplatz-Areal, die „weder genehmigt noch durch einen Bebauungsplan gesichert sind“, sagt Andreas Gabelin vom Rechtsamt. Es bestehe kein Dauerwohnrecht. Für den Baudezernenten ist wichtig, die Siedlung nach feuerpolizeilichen Vorgaben zu gestalten: „Auch das wird Unmut hervorrufen.“
Das sagen Meldegesetz und Baugesetz
Seinen Erstwohnsitz kann jeder unter einer x-beliebigen Adresse anmelden. Die Stadt hat darauf keinen Einfluss. Folglich wohnen die Siedler alle unter der Adresse „Am Entenfang 7“. Das ist alles erlaubt und korrekt.
Nicht korrekt ist laut Bundesbaugesetz, dass sie in ungenehmigt gebauten Häusern andauernd wohnen und darin ihren Lebensmittelpunkt haben. Ein Wohnhaus muss dazu feuerpolizeilichen Vorgaben entsprechen. Die Entenfangsiedler haben sich ein idyllisches Refugium geschaffen, das sie nicht abgeben wollen.