Duisburg-Ruhrort. Die Stadt erarbeitet derzeit eine Vorlage, in der alle Gebäude, Plätze und sonstigen Flächen aufgelistet sind, die zum historischen Ortskern gehören und möglichst rasch unter Denkmalschutz gestellt werden sollen. Anfang 2015 soll das Papier vorliegen. Bevor der Rat der Stadt Duisburg entscheidet, werden die Bürger gehört.

Die Vorbereitungen für die Unterdenkmalschutz-Stellung des „historischen Ortskerns“ von Ruhrort laufen auf Hochtouren. Anfang 2015 könnte der Entwurf, den die Duisburger Denkmal-Expertin Claudia Euskirchen erarbeitet, fertig sein, erfuhr unsere Redaktion auf Anfrage.

Zu Beginn dieses Jahres sorgte die Meldung, dass fast der ganze Hafenstadtteil (mit Ausnahme der neueren Gewerbebereiche) geschützt werden sollte, bei Politik und Bürgern für Verwunderung und Sorgen. Man befürchtete, dass jegliche Veränderungen im Stadtteil schwierig würden, dass selbst die Sanierung oder Renovierung von Häusern kompliziert und teuer, eventuell gar unmöglich werden könnte.

Keine Käseglocke über Ruhrort

Euskirchen stellte bereits damals klar: „Wir wollen keine Käseglocke über Ruhrort stellen.“ Womit sie sagen wollte: Das Leben, Wohnen und Arbeiten im Stadtteil werde genauso weitergehen wie bisher. Mit der Einschränkung, dass man bei künftigen Renovierungen an den schönen Häusern gewisse Regeln beachten müsse, damit das Erscheinungsbild der Straßenzüge nicht verändert werde.

Gleichwohl soll es auf der der Straße abgewandten Seite die Möglichkeit geben, Änderungen vorzunehmen. Selbst Neubauten und moderne Elemente, wie etwa der „Glaspalast“ von Haniel am Neumarkt, würden auch künftig erlaubt.

Der Bereich, der geschützt werden soll, umfasst folgendes Areal: Im Nordwesten sind die Brückentürme die Grenze, sie sind bereits geschützt. Dann verläuft die Linie entlang der Homberger und Eisenbahnstraße bis zum Kreisverkehr. Die östliche Grenze ist die Hafenstraße bis zur Dr.-Hammacher-Straße. Von der Dr.-Hammacher-Straße verläuft die östliche Grenze anschließend durch die Carpstraße bis zur Krausstraße. Südlich und westlich sind Vinckekanal beziehungsweise der Hafenmund die Grenzen.

Wenn der Denkmalschutz-Entwurf der Stadt fertig ist, ist die Öffentlichkeit zu informieren, bevor Beschlüsse gefasst werden. So muss der Entwurf einen Monat lang öffentlich ausgelegt werden. In dieser Zeit können Bedenken und Anregungen vorgetragen werden, die anschließend mit dem Landschaftsverband als übergeordneter Behörde zu erörtern sind. Diejenigen, deren Bedenken nicht geteilt werden, müssen schriftlich davon in Kenntnis gesetzt werden.

Der Rat der Stadt Duisburg muss letztlich seine Zustimmung geben, erst dann tritt die Satzung in Kraft. Wann das der Fall sein wird, ist offen. Erfahrungsgemäß gehen mehrere Monate ins Land.