Duisburg-Röttgersbach. . Behandlungsfehler der Klinik oder eigenes Verschulden? Am 13. Juli 2012 starb der Infarkt-Patient Michael G. wenige Stunden nach seiner Ankunft im Fahrner Krankenhaus. Seine Schwester glaubt, dass er heute noch leben würde, hätte man rechtzeitig geholfen. Ein Gutachter entlastet das Krankenhaus.

Was geschah an jenem 13. Juli 2012 im Fahrner Krankenhaus? Die Frage treibt Heike K. (Name geändert) auch ein Jahr nach dem Herzinfarkt-Tod ihres Bruders ruhelos um.

Warum und unter welchen Umständen ihr Bruder Michael G. (Name geändert) dort wenige Stunden nach seiner Aufnahme in seinem Bett verstarb – das geht für die Walsumerin weder aus den schriftlichen Einlassungen der Klinik, noch aus dem von ihr veranlassten Gutachten der Kommission für Behandlungsfehler klar hervor.

Schmerzen in Brust und Armen

Am 11. Juli 2012 wollte Michael G. in der Buchholzer Unfallklinik mit Prof. Dr. Gert Neumann eine Reha-Behandlung absprechen. Dort berichtete Michael G. von starken Schmerzen in Brust und Armen und nächtlichem Erbrechen, die ihn Ende Juni 2012 heimgesucht hätten. Daraufhin wurde ihm in Buchholz einen Tag später ein starker Vorderwand-Herzinfarkt diagnostiziert. Prof. Neumann überwies ihn für den 13. Juli zur Herzkatheter-Untersuchung in die Herzklinik Meiderich.

Untergebracht wurde Michael G. nicht im Meidericher Herzzentrum, sondern auf der Station 3CD des Fahrner Krankenhauses. Weil die Untersuchung frühestens für 14. Juli geplant war. In der Klinik – so sagen Heike K. und eine weitere Schwester, die ihn am Tag seines Todes besuchten – habe sich Michael frei bewegen können: „Er lief umher, trank Kaffee in der Cafeteria, war nicht an Geräte angeschlossen“, sagt Heike K., „ein Assistenzarzt wollte ihn sogar wieder nach Hause schicken. Ich habe mich aber gefragt, ob er nach einem schweren Infarkt nicht unter Beobachtung gehört?“

Gutachter geben dem Patienten die Schuld

Am Nachmittag klagte der Bruder über Unwohlsein und zog sich mit rotem Kopf aufs Zimmer zurück. Um 20.45 war Michael G. tot. Ein Zimmergenosse hatte bemerkt, dass G. regungslos in seinem Bett lag. Reanimationsversuche scheiterten.

Heike K. wirft der Klinik vor, die Behandlung verzögert und keine Hilfe geleistet zu haben. Auf ihr Betreiben fertigte die Kommission für ärztliche Behandlungsfehler ein Gutachten an. Gutachter Professor Dr. Kienzle aus Düsseldorf und das Ev. Klinikum schreiben dort übereinstimmend, Michael G. habe versäumt, das Klinikpersonal von der Verschlechterung seines Zustandes zu informieren.

In Anbetracht der Tatsache, dass der Patient zum Zeitpunkt der Aufnahme beschwerdefrei gewesen sei, schreibt das Krankenhaus außerdem, sei eine sofortige Herzuntersuchung nicht notwendig gewesen.

„Faktisch soll er also selbst schuld sein“, sagt Heike K. kopfschüttelnd: „Damit werde ich mich nicht abfinden.“