Duisburg-Meiderich. . Drehscheibe: Befürchtungen der Politik seien unbegründe, sagt der Konzern

Bei der Deutschen Bahn AG versteht man die Aufregung Meidericher Lokalpolitiker und der Stadtverwaltung über die geplante Drehscheibe für den Kombinierten Verkehr (KV-Drehscheibe) im Bahnhof Duisburg-Ruhrort-Hafen nicht.

Führende Bezirkspolitiker hatten der Bahn ein scheibchenweises Vorgehen dabei vorgeworfen - hin zu einem für sie und die Bürger in der Nähe nicht akzeptablen 24-Stunden-Containerumschlag mit Lkw-Verkehr über öffentliche Straßen. „In den ersten Wochen nach Fertigstellung rechnen wir mit 16 Lkw-Fahrten über öffentliche Straßen in 24 Stunden“, erklärte dazu jetzt DB-Pressesprecherin Andrea Brandt in Düsseldorf. Wie sich dieser Verkehr entwickeln wird, könne natürlich niemand heute vorhersagen.

Bahn will Gespräch mit der Stadt suchen

Das gesamte planerische Vorgehen sei der Stadtverwaltung, aber auch den politischen Vertretern, 2010 erläutert worden. „Es war auch bekannt, dass ein gewisser Lkw-Verkehr von außen zugeführt werden muss“, so Brandt. Die nun geplante 8,50 Meter breite Betriebsstraße direkt an der Lärmschutzwand habe aber hauptsächlich die Funktion, eine Verbindung mit allen dortigen Umschlaganlagen herzustellen.

Sie diene der besseren Auslastung dieser Terminals. Brandt weiter: „Wir haben auch darüber informiert, dass für uns die innerbetriebliche Verbindung (mit Anschluss an Am Nordhafen) Favorit gegenüber der Alternative Emmericher Straße war.“

Wie der öffentliche Verkehr geführt werde, liege ja in Händen der Stadt. Die Bahn als Betreiber der KV-Drehscheibe könne Spediteuren nicht vorschreiben, wie sie dort hinkommen, die Stadt schon eher. Noch im Januar will die Bahn das Gespräch mit ihr suchen, strebt eine einvernehmliche Lösung an.

Blendung soll bis Ende Januar beseitigt werden

Auch die Kritik am planerischen Vorgehen weist Andrea Brandt zurück. Der von der Redaktion befragte Herner Verwaltungs-Jurist Thomas Heinrichs hatte es für gerichtlich anfechtbar gehalten. Die Bahn hatte sich zunächst per einfacher Plangenehmigung eine Abstellanlage absegnen lassen. Sie enthält aber bereits Komponenten der KV-Drehscheibe wie die Fundamente der Kranbahnen. Gegenstand des laufenden öffentlichen Planfeststellungsverfahrens ist der entsprechende Ausbau dieser Abstellanlage.

„Allen Beteiligten war klar, dass die Abstellanlage weiterentwickelt werden soll“ , sagt die Sprecherin. Die Bahn habe da eine andere Rechtsauffassung als der Herner Anwalt. Einziges nach außen beeinträchtigendes Element der ersten Planungsphase sei die Beleuchtungsanlage. „Die Blendung soll bis Ende Januar beseitigt werden“, verspricht sie.