Duisburg-Meiderich. . Drehscheiben-Planung: Thomas Heinrichs, Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Herne, hält das Vorgehen der DB Netz-AG für fragwürdig
Für rechtlich angreifbar hält Thomas Heinrichs, Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Herne, das Vorgehen der DB Netz-AG bei der Planung der Drehscheibe für den Kombinierten Verkehr (KV-Drehscheibe) im Bahnhof Duisburg-Ruhrort-Hafen. Heinrichs hat die der Redaktion verfügbaren Unterlagen zu dem Projekt durchgesehen.
Scheibchenweises Vorgehen
Schon die Bezirksvertreter in Meiderich/Beeck hatten das scheibchenweise Vorgehen der Bahn kritisiert (wir berichteten). Es geht um die Lärm-, Staub- und Verkehrsbelastung des Container-Bahnhofs, aber auch darum, dass er zunächst über A 3 und A 40 von Lkw angefahren werden sollte, neuerdings aber über die A 59. Und es geht darum, dass jetzt ein 24-Stunden-Betrieb angepeilt wird.
Der Anwalt glaubt nicht, dass das Vorgehen der Bahn vor einem Verwaltungsgericht Bestand hätte. Hintergrund ist, dass es zwei Arten von Planverfahren gibt: die kleine Plangenehmigung und das große Planfeststellungsverfahren mit Bürgerbeteiligung.
Die Grundlagen für die KV-Drehscheibe hatte sich die Bahn zunächst per Plangenehmigung vom Eisenbahn-Bundesamt in Bonn gewähren lassen, ehe sie weitere Details als großes Planfeststellungsverfahren beantragte. Und um die Beteiligung der Stadt daran geht es in der aktuellen Diskussion. Zum einen, sagt Heinrichs, diene das Planfeststellungsverfahren gerade dazu, alle Bestandteile eines Projekts zu konzentrieren. „Zudem kommt ein vereinfachtes Verfahren nur dann in Betracht, wenn Rechte anderer nicht beeinträchtigt werden.“ Aber dagegen spreche die „greifbare Lärm- und Schallschutzproblematik“. Folglich dürften die bereits im Dezember 2010 erteilten Genehmigungen keinen Bestand haben.
Keine Schwierigkeiten hat Anwalt Heinrichs damit, dass die fachlichen Stellungnahmen der Stadt in den Verfahren in eigener Zuständigkeit der Verwaltung erarbeitet wurden.
Die Bezirksvertreter hatten sich übergangen gefühlt. Bezirksbürgermeisterin Daniela Stürmann und die Sprecher von SPD, CDU und Linkspartei hatten unabhängig davon eine Stellungnahme abgegeben.
OB hätte Rat informieren müssen
Die Bezirksvertretung selbst konnte innerhalb der Frist für Einwendungen nicht handeln.
Das wäre, so Heinrichs, nicht passiert, wenn der Oberbürgermeister den Rat in dieser wichtigen Angelegenheit rechtzeitig unterrichtet hätte, wie es vorgeschrieben sei. Denn der Rat hätte dann entscheiden können, ob er selbst sich damit beschäftigt und die Bezirksvertretung einbezieht.