Duisburg-Neumühl. Am Grünen Pfad in Neumühl wurden illegale Arbeiten durchgeführt. Der Kahlschlag des Waldes war laut der Stadt Duisburg erlaubt – unter Auflagen.
Die illegale Baustelle am Grünen Pfad in Duisburg-Neumühl bleibt weiterhin stillgelegt und wird regelmäßig kontrolliert. Das teilte die Stadt Duisburg jetzt auf Nachfrage mit. Demnach hat der Eigentümer außerdem für das Grundstück eine Bauvoranfrage eingereicht, so ein Stadtsprecher, aber unlängst wieder zurückgezogen. „Weitere Details können zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht benannt werden.“
Die Stadtverwaltung musste bereits im November 2019 einschreiten, nachdem der Privateigentümer auf dem Gelände nahe der Theodor-Heuss-Straße ohne Genehmigung Strom- und Abwasserleitungen anlegte. Außerdem hat er dort einen kleinen Wald abholzen lassen, was Naturschützer und Die Grünen kritisierten. Deren damalige Ratsfrau Birsel Katurman, heute stellvertretende Bezirksbürgermeisterin, verurteilte den Kahlschlag der rund 40 Jahre alten Bäume als „willkürliches Massaker“ und forderte mit ihren Parteifreunden die Baumschutzsatzung für Duisburg zurück.
Forstbehörde kann erst nach einer Zweijahresfrist aktiv werden
Jetzt sagt der Stadtsprecher zumindest, dass diese Abholzung durch den Eigentümer grundsätzlich erlaubt sei, verweist aber auf die Pflicht der „Wiederbewaldung, entweder durch die sogenannte Sukzession oder Aufforstung innerhalb einer Frist von zwei Jahren, falls nicht die Umwandlung in eine andere Nutzungsart genehmigt oder sonst zulässig ist“.
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Nach Ablauf dieser Frist wird demnach der Landesbetrieb Wald und Holz als zuständige Forstbehörde aktiv, sofern kein Antrag gestellt wird, um die Waldfläche befristet oder dauerhaft anders zu nutzen. „Uns ist aktuell nicht bekannt, ob ein solcher Antrag bereits gestellt wurde“, heißt es aus dem Rathaus weiter, „wir würden hier in der Regel vom zuständigen Landesbetrieb beteiligt“.
Die Forstbehörde kann laut der Stadtverwaltung jedoch erst tätig werden und ein Verfahren einleiten, wenn der abgeholzte Wald nicht fristgerecht wieder aufgeforstet ist oder ein Antrag auf Waldumwandlung gestellt wurde. Aktuell läuft diese Zweijahresfrist nach dem Kahlschlag am Grünen Pfad noch.