Duisburg. Der Streit in der Kleingartenanlage Alte Buche in Obermarxloh geht weiter. Ralf Letzner Parzelle soll nun eine Gefahr für Besucher und Gärtner sein.
Alle Jahre wieder versucht der Vorstand des Obermarxloher Kleingartenvereins Alte Buche, den Gartenpächter Ralf Letzner loszuwerden. Bislang ohne Erfolg. Nun hat der Bonner Rechtsbeistand des Kleingartenvereins eine Räumungsklage erhoben, die er vor wenigen Tagen ans Hamborner Amtsgericht geschickt hat.
Kleingärtner Letzner, der seit Februar 1990 einen Garten in der Anlage Alte Buche besitzt, bleibt gelassen. Sein Duisburger Rechtsanwalt Jochen Lehnhoff berichtete im Gespräch mit unserer Redaktion: „Die Klage steht schon aus formalen Gründen auf tönernen Füßen.“
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Laut Paragraf 545 des Bürgerlichen Gesetzbuches gilt das Mietverhältnis als „stillschweigend verlängert“, wenn „der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache“ fortsetzt. Dann verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit, „sofern nicht eine Vertragspartei ihren entgegenstehenden Willen innerhalb von zwei Wochen dem anderen erklärt“. Genau das gelte in diesem Fall. „Da brauchen wir uns also gar nicht mit Bienen und Wespen rumzuschlagen“, so Lehnhoff.
Vorstand sieht durch Obst Gefahr für Gärtner und Besucher
Auf Bienen und Wespen baut allerdings ein Teil der Klagebegründung des Bonner Advokaten auf. Wie berichtet, hatte Letzner im vergangenen Sommer dermaßen viel Obst, dass er nicht wusste, wie er alles ernten sollte. Insbesondere die Pflaumenbäume hingen voller Früchte, die Schalen platzten auf. Folge: Bienen labten sich an dem süßen Saft. Aber auch am Fallobst, das unter dem Baum lag.
Laut Klageschrift und Vortrag des Gartenvorstandes seien zwei Personen durch die Insekten – es ist auch von Wespen die Rede – gestochen worden. Sie hätten ein „aggressives Verhalten an den Tag“ gelegt. Schlussfolgerung: Letzners Art der Gartenbetreibung und Pflege stelle eine Gefahr für die anderen Kleingärtner und Besucher dar.
Kleingartenverein scheiterte bereits einmal mit Kündigung
Außerdem vertritt der Bonner Anwalt die Meinung, Letzner komme dem Kleingartengedanken, Pflanzen zu kultivieren, deren Früchte geerntet werden, nicht richtig nach. Er verweist auf ein Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf. Demnach gehe es um die Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen, verbunden mit der Pflicht, Obst und Gemüse auch zu ernten. Ralf Letzner versteht die Welt nicht mehr: „Das habe ich auch getan, aber es gab so viele Pflaumen, dass wir sie nicht alle nutzen konnten.“
Wann das Gericht den Fall behandelt, ist nicht bekannt. In einem früheren Kündigungsverfahren gegen Letzner scheiterte der Verein bereits – aus formalen Gründen.