Duisburg-Hamborn.

Das Zivilgericht Hamborn hat - wie angekündigt - im Fall „Letzner gegen den Kleingartenverein Alte Buche“ die Gartenkündigung für ungültig erklärt.

„Sämtliche Formalien sind nicht erfüllt gewesen“, so Ralf Letzners Anwalt Jochen Lehnhoff.

Letzner soll nach Ansicht des Kleingartenvorstandes immer wieder gegen die „Spielregeln“ in der Anlage verstoßen, u.a., weil er einen Kirschbaum nicht fällen will.

Bis zum 12. Dezember hat der Verein die Möglichkeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen.