Duisburg. Bei seiner Festnahme hat sich ein 62-jähriger Duisburger mit der Polizei angelegt. Nun stand er vor Gericht - vor allem, weil er seine Lebensgefährtin und deren Tochter mit einem Messer attackiert haben soll. Doch das war ihm nicht nachzuweisen, obwohl die Tochter damals Stichverletzungen erlitt und operiert werden musste.
Es gibt kaum eine Geschichte, die so skurril wäre, dass sie nicht irgendwann vor den Schranken des Gerichts tatsächlich verhandelt würde. So am Donnerstag, als das Amtsgericht am König-Heinrich-Platz einen 62-jährigen Rumelner wegen Widerstandes, versuchter Körperverletzung und Beleidigung zu fünf Monaten mit Bewährung verurteilte.
Am 26. April hatte er sich gegen seine Festnahme gewehrt, eine Polizistin übel beleidigt und sich in den Streifenwagen fallen lassen, um aus einer liegenden Position heraus nach den Polizisten zu treten. Die hatten schon zuvor ihre liebe Mühe gehabt, den Mann aus seiner Wohnung zu drängen. Bemerkenswert insbesondere deshalb, weil der Angeklagte nur ein Bein hat und seit einem Unfall im 20. Lebensjahr eine Oberschenkelprothese trägt.
Tat geschah nach reichlichem Genuss von Sekt und Eierlikör
Der Angeklagte gestand die Tat und führte sie auf den Genuss von reichlich Sekt und Eierlikör in Verbindung mit starken Schmerzmitteln zurück. „Ich war wegen eines Hexenschusses behandelt worden. Seitdem rühre ich keinen Alkohol mehr an. Ich bedaure, was da vorgefallen ist.“
Eine Polizistin berichtete im Zeugenstand, man habe wegen Ruhestörung schon öfter zu der Adresse ausrücken müssen. Der Angeklagte neige offenbar dazu, im angetrunkenem Zustand aggressiv zu reagieren. Nüchtern sei er dagegen relativ umgänglich. „Er hat seinen persönlichen Stil“, so die Zeugin vielsagend.
Im leidlich benebelten Zustand soll der 62-Jährige am 26. April vor dem Eintreffen der Polizei eine sehr viel schlimmere Tat begangen haben: Im Streit mit seiner damaligen Lebensgefährtin soll der Rentner zu einem Messer mit 20 Zentimeter Klingenlänge gegriffen haben. Im verzweifelten Gerangel um die Waffe soll die sich wehrende Frau sich an den Händen verletzt haben.
Ehefrau und Tochter verweigerten die Aussage
Nachdem die 47-Jährige sich im Bad einschloss, soll der Angeklagte gedroht haben, ihrer 12-jährigen Tochter etwas anzutun. Danach soll er ins Kinderzimmer eingedrungen sein und die 12-Jährige durch mehrere Schnitte an Bauch, Brust, im Gesicht und an den Händen verletzt haben. Das Kind, so die Anklage, musste in der Folge operiert werden, weil eine Sehne an der linken Hand verletzt worden war.
Doch die zweifache gefährliche Körperverletzung war dem Angeklagten nicht nachzuweisen. Der 62-Jährige machte dazu keine Angaben. Und inzwischen hat er seine Freundin geheiratet. Die Ehefrau und ihre Tochter machten im Zeugenstand von dem ihnen zustehenden Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. So kam der Mann, dessen Vorstrafenregister rekordverdächtige 39 Eintragungen für meist kleinere Delikte aufweist, in diesem Punkt mit einem Freispruch davon.