Duisburg. Ein 35-Jähriger attackierte in Hochfeld wegen eines gescheiterten Drogengeschäfts zwei mutmaßliche Dealer. Motto: Angriff ist die beste Verteidigung. Das Gericht zeigte wenig Verständnis dafür: Der Angeklagte muss deshalb 21 Monate in Haft.

Gelegentlich entpuppt sich eine Tat im Laufe eines Strafverfahrens als etwas ganz anderes, als es zunächst den Anschein machte. Das traf auch auf den Prozess gegen einen 35-jährigen Hochfelder zu, der sich Dienstag wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Stadtmitte verantworten musste.

Am 17. Februar hatte der 35-Jährige auf der Saarbrücker Straße zwei Männer attackiert. Einen von ihnen schlug er zu Boden, trat ihm vor den Kopf. Weil der Angeklagte ein Messer in der Hand hielt, als er zuschlug, erlitt der 44-jährige Geschädigte neben einem Nasenbeinbruch und Rippenbrüchen auch zwei Schnittverletzungen an den Augenbrauen.

Der Angeklagte machte zunächst keine Angaben zur Sache. Doch schon die Vernehmung des ersten Zeugen warf ein seltsames Licht auf die Angelegenheit. Der 39-Jährige, einer der beiden angegriffenen Männer, litt unter seltsamen Gedächtnislücken, berief sich immer wieder darauf, dass der Vorfall so lange her sei und er auf keinen Fall etwas Falsches sagen wolle.

Den fragwürdigen Eindruck hatte der Verteidiger vorhergesehen. Nach einer kurzen Beratung mit seinem Mandanten legte der ein Geständnis ab: Es sei keineswegs so, dass er wildfremde Menschen auf der Straße attackiert habe. Hintergrund sei vielmehr ein gescheitertes Drogengeschäft gewesen.

Irgendwer hatte irgendwem zu wenig Geld bezahlt. Und der Angeklagte hatte befürchtet, dass er bei dem Zufallstreffen mit den beiden Männern Prügel beziehen würde. Getreu dem Motto „Angriff ist die beste Verteidigung“ hatte er als erster zugeschlagen. Das Messer habe er aber nicht von Anfang an in der Hand gehabt, sondern es sei einem der Männer im Gerangel aus der Tasche gefallen.

Staatsanwältin und Schöffengericht zeigten am Ende wenig Verständnis. Der Angeklagte könne von Glück sagen, dass nicht noch Schlimmeres passiert sei, so die Vorsitzende in der Urteilsbegründung. Wegen gefährlicher Körperverletzung wurde der 35-Jährige zu 21 Monaten Gefängnis verurteilt. Ohne Geständnis wäre die Strafe gegen den vielfach vorbestraften Mann deutlich höher ausgefallen. Da der Angeklagte bereits unter Bewährung stand wird sich sein Aufenthalt hinter Gittern voraussichtlich noch um ein weiteres Jahr verlängern.