Duisburg. Das Trommelfell hatte ein 26-jähriger Duisburger seiner damaligen Freundin durch einen Schlag gegen den Kopf verletzt. Dafür erhielt der Mann vom Amtsgericht Duisburg-Stadtmitte eine sechsmonatige Bewährungsstrafe. Doch an vieles konnten sich beide aufgrund starken Alkoholkonsums nicht erinnern.

Der Alkohol ist nicht nur häufig Auslöser für Straftaten, er sorgt auch immer wieder dafür, dass sich Angeklagte wie Zeugen nicht mehr genau erinnern können. Ein Lehrbuchbeispiel für diese Problematik lieferte jetzt ein Prozess vor dem Amtsgericht Stadtmitte. Die Anklage warf einem 26-jährigen Meidericher zwei Fälle von Körperverletzung und eine Trunkenheitsfahrt vor. Mit Mühe konnten wenigstens zwei Anklagepunkte bewiesen werden.

Der Angeklagte und seine damalige Lebensgefährtin lebten offenbar in einer Beziehung, die vor allem durch übermäßigen Alkoholkonsum gekennzeichnet war. Und so kam es häufiger zu Streit und gewalttätigen Übergriffen.

Trommelfell gerissen

So auch am 1. Mai 2013, als der Angeklagte der jungen Frau in seiner Wohnung so heftig auf das Ohr schlug, dass das Trommelfell riss. Die 31-Jährige musste anschließend operiert werden. Eine weitere Tat hatte sich angeblich am 12. Juli 2013 ereignet, als der 26-Jährige die Freundin in deren Wohnung besuchte.

Es gab Streit. Je mehr die Frau den wütenden Mann zu beruhigen versuchte, desto aufgebrachter wurde er. Am Ende soll er sie an den Armen gepackt und mit der flachen Hand mehrfach ins Gesicht geschlagen haben, was der Geschädigten schmerzhafte blaue Flecken einbrachte.

Der 26-Jährige kommentierte die Anklage nur mit einem Schulterzucken. „Wir hatten viel Stress.“ Es sei vorgekommen, dass er seine Freundin geschlagen habe. „Aber an Einzelheiten kann ich mich nicht mehr erinnern.“

Betrunken auf dem Fahrrad

„Das ist bei mir genau dasselbe“, bedauerte die 31-Jährige im Zeugenstand. Auch sie könne sich aufgrund des Alkohols und der Vielzahl von Vorfällen kaum noch erinnern. Immerhin wusste die Zeugin noch von den Schlägen, die zu der Ohrverletzung geführt hatten.

Das einzige, woran sich der Angeklagte offenbar noch genau erinnern konnte, war seine schmerzhafte Trunkenheitsfahrt. Mit rund drei Promille Alkohol im Blut war er nach dem Streit vom 12. Juli spätabends mit dem Fahrrad durch Obermeiderich gekurvt und schwer gestürzt.

Entgiftung

Nur mit einem Umstand konnte der bereits mehrfach vorbestrafte 26-Jährige vor Gericht punkten: Er hat inzwischen eingesehen, dass er ein Alkoholproblem hat. Im September hat er eine Entgiftung absolviert, hat sich für eine Therapie angemeldet.

Das Schöffengericht wertete das als „Schritt in die richtige Richtung“ und ließ sich beim Urteil von der Hoffnung leiten, dass der Angeklagte in Zukunft nicht mehr straffällig werde: Eine sechsmonatige Haftstrafe wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.