Duisburg. Wegen Steuerhinterziehung muss eine 72-jährige Friseurmeisterin aus Duisburg für zweieinhalb Jahre hinter Gitter. Nach Auffassung der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Duisburg hatte die Frau den Fiskus um mindestens 445.000 Euro Steuern betrogen. Auch ihr 32-jähriger Sohn wurde verurteilt.

Mindestens 445.000 Euro hat eine Duisburger Friseurmeisterin über Jahre dem Fiskus hinterzogen. Dafür verurteilte die Wirtschaftskammer des Landgerichts Duisburg die 72-Jährige jetzt zu einer Gefängnisstrafe von zweieinhalb Jahren. Der mit angeklagte 32-jährige Sohn der Duisburgerin wurde wegen Beihilfe zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Obendrein muss er 400 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

1966 hatte sich die Angeklagte mit dem ersten Friseur-Laden selbstständig gemacht. Schnell wuchs das wirtschaftlich erfolgreiche Unternehmen. Gemeinsam mit ihrem Sohn und dem zwischenzeitlich verstorbenen Ehemann betrieb die Angeklagte rund zwei Dutzend Filialen am Niederrhein und im Ruhrgebiet, darunter Läden in Duisburg und Xanten. In 61 Fällen, so die Feststellung des Gerichts, habe die Frau den Finanzämtern bei der Meldung der Umsätze und Lohnsummen gar keine oder zu geringe Zahlen genannt.

Angeklagte ist extrem schwerhörig

Der Prozess erwies sich als langwierig, da auch die Buchführung der Unternehmen nicht ordnungsgemäß war. Die Rekonstruktion der Besteuerungsgrundlagen, so der Vorsitzende, habe sich sehr aufwändig gestaltet. Als prozessual schwierig erwies sich auch der Umstand, dass die Angeklagte extrem schwerhörig ist.