Duisburg. Ein 39-jähriger Serbe aus Duisburg prellte Fiskus und Sozialkassen 2008 und 2009 durch den Einsatz von Schwarzarbeit um rund eine halbe Million Euro. Vor dem Landgericht Duisburg kam er am Montag mit einer 22-monatigen Bewährungsstrafe davon.

In großem Stil hatte ein 39-jähriger Serbe aus Duisburg in seinen zwei Bauunternehmungen in den Jahren 2008 und 2009 Schwarzarbeiter eingesetzt und so das Finanzamt und die Krankenkassen um rund eine halbe Million Euro betrogen. „Das Geschäftsmodell war von vorne herein darauf ausgerichtet“, stellte die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts gestern eindeutig fest. Dennoch kam der Angeklagte gestern mit einer 22-monatigen Bewährungsstrafe davon.

Die beiden Baufirmen, die der Familienvater nacheinander gründete, waren vor allem als Subunternehmer verschiedener Firmen im Ruhrgebiet im Bereich Rohbauerstellung tätig gewesen. Von vorne herein habe der Angeklagte dabei auf Schwarzarbeit gesetzt, um seine Dienste günstig anbieten zu können, so die Richter. Ursprünglich war die Anklage von einer Million Euro Schaden ausgegangen. Davon blieb am Ende der neuntägigen Beweisaufnahme nur knapp die Hälfte übrig.

„Der Bürger wird sagen: Der muss doch hinter Gitter. Aber wir sind keine Bürger, wir sind Juristen“, so der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Die Wirtschaftsstrafkammer müsse den Fall eben differenzierter betrachten, als ein Stammtischbesucher.

Gericht hielt Angeklagtem viel zu Gute

Für den Angeklagten spreche vor allem dessen Geständnis, so die Kammer. Ein solches hatte der 39-Jährige bereits bei einem ersten Verhandlungsauftakt im September 2013 angekündigt. Was er dann tatsächlich offenbarte, war allerdings mehr als dürftig. Das zu knapp terminierte Verfahren scheiterte, begann Mitte März erneut. Nach und nach hatte der Angeklagte während des langwierigen Prozesses seine Schuld eingestanden. Das Geständnis habe das Verfahren dennoch deutlich abgekürzt, betonten die Richter.

Für den Angeklagten spreche auch, dass er bislang noch nicht mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sei, so das Gericht. Zudem hätten seine Taten nicht - wie in vielen ähnlichen Fällen - der persönlichen Bereicherung gedient. Vielmehr habe der 39-Jährige die Schwarzarbeit eingesetzt, um seine Firmen konkurrenzfähig zu machen und die aus den verkürzten Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen gewonnenen Summen voll in den Erhalt des Unternehmens gesteckt.

Drei Jahre Bewährungszeit

Drei Jahre muss sich der Angeklagte nun straffrei führen, will er die Haftstrafe nicht absitzen. Auf weitere Auflagen verzichtete das Gericht. Die Staatsanwältin hatte mit Blick auf die hohe Schadenssumme eine 26-monatige Strafe gefordert, die nicht mehr bewährungsfähig gewesen wäre.