Duisburg. Die Zahl der Fälle von strafbarer Hetze im Internet nimmt zu. 2012 zählte die Polizei zwanzig Fälle, in diesem Jahr schon 70. Ein Duisburger, der in einer Debatte über die “Problemhäuser“ einen zur Gewalt aufrufenden Kommentar geschrieben hatte, muss nun 200 Euro zahlen.

Straftaten, bei denen in sozialen Netzwerken im Internet volksverhetzende Parolen verbreitet werden oder zu Gewalttaten aufgerufen wird, nehmen in Duisburg zu. Die Kriminalstatistik für 2012 verzeichnet 20 Fälle von Volksverhetzung. 2013 waren es schon 70. „Die Zahl ist drastisch gestiegen, so Polizeisprecher Ramon van der Maat. Die Polizei verzeichne verstärkt Anzeigen in diesem Bereich. Auch im Rahmen der aktuellen Planung des Landesasyls in Neumühl und den Tumulten bei der Bürgerversammlung vor einer Woche ermittelt der Staatsschutz der Polizei.

Ein Täter landete jetzt vor Gericht. Wegen Volksverhetzung und Aufforderung zur Straftat musste sich am Freitag ein 42-jähriger Duisburger verantworten. Im Zusammenhang mit der öffentlichen Diskussion um die so genannten „Problemhäuser“ in Rheinhausen, hatte er im August 2013 folgenden Eintrag in einem digitalen sozialen Netzwerk hinterlassen: „Napalm rein. Aufwiedersehen.“

Verfahren gegen Geldzahlung eingestellt

„Ich bin auf die Seite geraten, habe gesehen, dass da erregt diskutiert wurde und habe halt auch einen Kommentar abgegeben“, meinte der Angeklagte lapidar. Er habe damit niemandem Schaden zufügen wollen und das auch sofort wieder vergessen. „Ich war ziemlich überrascht, dass ich dann Post vom Staatsschutz bekam.“

Er sei nicht politisch interessiert, so der 42-Jährige. Er habe sich mit dem Thema nie wirklich befasst.„Ich kenne die Häuser gar nicht, weiß nicht, wie es da aussah. Ich habe mir einfach nichts dabei gedacht.“ Ob er überhaupt wisse, was Napalm sei, wollte der Richter vom Angeklagten wissen. „Irgend so ein Brennstoff, nehm ich an“, lautete die bemerkenswerte Antwort.

Offensichtlich habe man es hier nicht mit einer politisch motivierten Tat, sondern schlicht mit Dummheit zu tun, befand der Richter. Der Staatsanwalt und das Gericht kamen zu dem Schluss, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße einzustellen. 200 Euro muss der 42-Jährige nun an die Staatskasse löhnen. „Das war aber ein teurer Kommentar“, meinte der Angeklagte. Man solle eben darüber nachdenken, was man in die Öffentlichkeit poste, mahnte der Richter.