Duisburg. Der Mann und einer der Söhne der 60-Jährigen aus Bissingjheim sitzen bereits wegen Drogenhandels im Gefängnis. Vor Gericht legte die Frau ein Geständnis ab und fungierte als Kronzeugin. Einen Deal mit der Staatsanwaltschaft will sie trotzdem nicht eingehen. „Ich akzeptiere jede Strafe“.
Wer am Freitag die Angeklagte auf der Holzbank im Schwurgerichtssaal des Landgerichts sitzen sah, vermochte sich kaum vorzustellen, dass die bieder wirkende 60-Jährige, mit dem blonden Pferdeschwanz in Drogengeschäfte größerer Art verwickelt war. Und dennoch ließ das Geständnis der Bissingheimerin keinen Zweifel: Zwischen 2011 und August 2013 handelte sie mit 22 Kilo Heroin.
Mit leiser Stimme berichtete die Frau, dass ihre beiden Söhne schon seit zwei Jahrzehnten drogenabhängig sind. Einer der beiden war 2007 aus der Haft entlassen worden, fiel schnell wieder in die Sucht zurück und nahm seine Drogengeschäfte wieder auf. Ihr getrennt lebender Ehemann habe bald gemerkt, dass damit angesichts eines Kaufpreises von zehn Euro pro Gramm und eines Verkaufspreises von mehr als dem Doppelten eine gute Gewinnspanne zu erzielen war.
10.000 Euro fürs Kilo
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„An mir vorbei hat er dem Jungen Geld für erste Drogengeschäfte gegeben.“ Doch bald stieg der Gatte selbst groß ein. Rund 100 Kilo Heroin schmuggelte der 58-Jährige zwischen 2009 und 2013 aus den Niederlanden ein. In 21 Fällen wurde jeweils ein Kilo - einmal ausnahmsweise zwei - für den Stiefsohn zum Einkaufspreis abgezweigt.
Das Rauschgift habe ihr Mann bei ihr abgeliefert, so die Angeklagte. „Ich habe ihm pro Kilo 10.000 Euro gezahlt.“ Geld, das der Sohn ihr zuvor zu diesem Zwecke gegeben hatte. Und auch die anschließende Auslieferung an den in Wanheimerort wohnenden 38-Jährigen übernahm die 60-Jährige in den meisten Fällen selbst.
"Ich möchte hier nicht handeln und akzeptiere jede Strafe"
Vor dem rückhaltlosen Geständnis der Angeklagten, hatten die Juristen sich zwei Stunden lang um eine Verständigung bemüht. Resultat: Für den Fall des glaubhaften Geständnisses wäre der Angeklagten ein Strafrahmen von zweieinhalb bis drei Jahren und drei Monaten zugesichert worden. Dies vor allem mit Blick darauf, dass die Frau frühzeitig bei der Polizei ein Geständnis ablegte und auch einige der Abnehmer von Ehemann und Sohn nannte, was sie zur Kronzeugin macht.
Doch zur allgemeinen Überraschung wollte die 60-Jährige die für sie vorteilhafte Verständigung nicht akzeptieren. „Ich möchte nicht handeln“, so die Angeklagte. „Ich habe Straftaten begangen und akzeptiere jede Strafe, auch wenn sie höher ausfallen sollte.“
Das Urteil wird für nächste Woche erwartet
Ihr Ehemann und der Sohn waren bereits vor einigen Monaten wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu sieben und acht Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Das Urteil gegen die 60-Jährige wird in einer Woche erwartet.