Duisburg. In Hochfeld gab es in der Heiligen Nacht Ärger, weil Heteros nicht in eine von Homosexuellen besuchte Kneipe durften. Jetzt landete der Fall vor Gericht.

Stille Nacht, heilige Nacht! Davon konnte in einer Hochfelder Kneipe in der Nacht zum 1. Weihnachtsfeiertag 2013 keine Rede sein. Gegen 1.30 Uhr hörte der Lebenspartner des Wirtes zwar nicht die Glöcklein des den Weihnachtsmann befördernden Rentierschlittens, dafür sah er aber jede Menge Sterne als eine Faust in seinem Gesicht landete. Einem 40-jährigen Bauschlosser aus Wanheimerort brachte das eine Anklage wegen Körperverletzung ein.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hatte das Amtsgericht zunächst einen Strafbefehl erlassen. Doch die Strafe von 1200 Euro (40 Tagessätze zu 30 Euro) wollte der bislang lediglich wegen Verkehrsvergehen verurteilte Mann nicht zahlen und legte Widerspruch ein.

Er dachte, man würde ihn angreifen

„Wir waren vorher in einer anderen Kneipe“, berichtete er. Einige der Zecher dort, die sich zuvor nicht alle untereinander kannten, hätten sich zu einem spontanen Kneipenwechsel per Taxi entschlossen. Doch in Hochfeld angekommen, kam nur ein Stammkunde in die Kneipe hinein. „Das war eine Schwulenkneipe. Es hieß plötzlich, es sei eine geschlossene Gesellschaft.“ Es habe hitzige Diskussionen mit dem Wirt gegeben.

„Auf einmal hat mir jemand auf die Schulter gepackt.“ Da er ja auch nicht mehr ganz nüchtern gewesen sei, habe er befürchtet, es greife ihn jemand an. „Da habe ich zugeschlagen.“ Der Schlag traf den Mann des Wirtes. „Das tut mir ja auch furchtbar Leid“, so der Angeklagte.

Es kommt kein Urteil zustande

Dem Geschädigten (70) hatte es auch Leid getan. Und ziemlich weh. Denn der Schlag ruinierte sein Gebiss. Die Reparatur kostete 300 Euro. Und obendrein hatte der Mann schmerzhafte Blutergüsse im Mund. „Ich habe ihn aber nicht angefasst“, beteuerte der Zeuge, der aber ansonsten ziemlich gefasst blieb. „Ich war selbst Wirt, bin seit Jahrzehnten im Geschäft.“ Auch die Entschuldigung des Angeklagten akzeptierte er.

Zwei Zeugen berichteten, dass der Geschädigte den Angeklagten sehr wohl angefasst habe. Von einer Notwehr habe aber sicher nicht die Rede sein können.

Für die Strafrichterin, den Staatsanwalt und den Verteidiger kam es am Ende aber auch nicht mehr auf Details an: Sie kamen überein, das Verfahren ohne Urteil einzustellen. Der Angeklagte erklärte sich im Gegenzug bereit, eine Buße von 500 Euro - 300 für den Zahnersatz, 200 Euro für die Schmerzen - zu zahlen. Angenehmer Nebeneffekt für die Justiz: Der Geschädigte teilte mit, dass er sich dann auch den angedachten Zivilprozess sparen wolle.