Duisburg. Wegen des Vorwurfes der Wucherei hatten sich zwei Duisburger vor Gericht zu verantworten. Da die Beweise gegen einen Hochfelder (58) fehlten, wurde er freigesprochen. Seinem mitangeklagten Bruder droht hingegen eine Strafe wegen Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz.

Im Verfahren gegen zwei wegen Wuchers angeklagte Brüder aus Hochfeld wurde ein Angeklagter vom Amtsgericht frei gesprochen. Ein Urteil, das nach einer ebenso mühsamen wie - aus der Perspektive der Staatsanwaltschaft - fruchtlosen Beweisaufnahme wohl niemanden im Gerichtssaal überraschte.

Die Anklage hatte den 46 und 58 Jahre alten Männern vorgeworfen, in den Jahren 2011 bis 2013 an türkische Landsleute, die durch Spielsucht und andere Widrigkeiten in finanzielle Notlagen geraten waren und bei einer Bank keinen Kredit mehr bekommen hätten, private Darlehen im vierstelligen Bereich vergeben und dafür bis zu 600 Prozent Jahreszins verlangt zu haben.

"Da ist was ziemlich schräg gelaufen"

Doch die Beweise gegen den 58-Jährigen fehlten auch nach mehrtägiger Verhandlung. Keiner der Zeugen hatte eine belastende Aussage gemacht, die geeignet gewesen wäre, dem Angeklagten kriminelle Kreditgeschäfte anlasten zu können.

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Das Plädoyer des Staatsanwaltes, mit dem er den Freispruch beantragte, dauerte nicht einmal eine Minute. Die Verteidigerin schloss sich kurzerhand an. „Im Zeugenstand saßen zwei Drogendealer und wurden als anständige Bürger behandelt. Und ich sitze hier auf der Anklagebank. Da ist was ziemlich schräg gelaufen“, empörte sich der 58-Jährige in seinem Schlusswort.

Wer Geld verleiht benötigt eine bankenrechtliche Genehmigung

Das Verfahren gegen seinen Bruder wird Ende Juli fortgesetzt. Doch auch hier sieht die Beweislage zweifelhaft aus. Zeugen gaben widersprüchliche Darstellungen ab, die meist wenig mit früheren Aussagen bei der Polizei zu tun hatten.

Ein mehrfach vernommener 39-Jähriger lieferte während des Prozesses zwei völlig unterschiedliche Versionen ab. Mal hatte er Geld wegen Spielschulden gebraucht, dann wegen einer Erkrankung seiner Frau. Der 46-Jährige habe aber keine Zinsen verlangt und ihm sogar 1500 Euro erlassen, so der Zeuge. Es gebe Unterlagen, mit denen er den Verbleib des Geldes belegen könne. Die könne er dann in seinem eigenen Verfahren wegen Falschaussage vorlegen, so der Staatsanwalt trocken.

Die dürftige Beweislage motivierte den Anklagevertreter allerdings, schon einmal juristisch vorzubauen: Er beantragte einen so genannten rechtlichen Hinweis, nach dem der 46-Jährige nun auch wegen Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz verurteilt werden könnte. Wer Geld verleiht und das nicht aus reiner Freundschaft im Einzelfall zinsfrei, sondern um damit Geld zu verdienen, der benötigt dafür eine bankenrechtliche Genehmigung - sonst macht er sich strafbar.