Duisburg. Der Betreiber des Duisburger Lokals “Palazzo“ ist mit der Klage gegen seinen Vermieter vor dem Oberlandesgericht endgültig gescheitert. Die Klage des Gastronomen um Schadensersatz wurde schon in erster Instanz abgewiesen, die Richter verwiesen auf unternehmerisches Risko.

Die Klage der „Hubert City Palais GmbH“ als Betreiber des Restaurants „Palazzo“ im „City Palais“ gegen die „City Palais Duisburg GmbH“ ist endgültig gescheitert. Der Gastronom hatte seinen Vermieter auf Schadenersatz verklagt, weil ihm durch die Schließung der Mercator-Halle erhebliche Umsatzeinbußen entstanden seien.

Oberlandesgericht bestätigt Duisburger Richter

Er habe die entsprechenden Einnahmemöglichkeiten durch Besucher der Veranstaltungen in der Halle als Grundlage des Mietvertrages verstanden, so der Kläger. Sein Problem, fand vor einem Jahr das Landgericht und wies die Klage über fast 100.000 Euro Schadenersatz und die Feststellung, dass die City-Palais GmbH weiter für die Mindereinnahmen zahlen solle, so lange die Halle geschlossen bleibe, in Bausch und Bogen zurück.

Der Anwalt des auf sein unternehmerisches Risiko verwiesenen Gastronomen hatte angekündigt, bis zum Bundesgerichtshof gehen zu wollen. So weit kam er nicht. Schon das Oberlandesgericht wies die Berufung jetzt ohne Verhandlung als offensichtlich unbegründet zurück und bestätigte damit die Entscheidung der Duisburger Richter.