Während vor dem Landgericht noch immer das Verfahren gegen Apo K. läuft, beschäftigen illegale Aktivitäten aus dem Dunstkreis des so genannten „Paten von Rheinhausen“ auch andere Gerichte. Vor dem Amtsgericht Stadtmitte ging es gestern um Schutzgelderpressung. Doch wie so häufig in diesen Verfahren, waren die Aussagen der Zeugen aufgrund fragwürdiger Erinnerungsleistungen oder ganz einfach wegen Einschüchterung und Angst so wenig Wert, dass am Ende ein Freispruch stand.

Die Anklage ging davon aus, dass ein 34-jährigen Mann aus Weil am Rhein, ein 31-jähriger Hochfelder und ein 34-jähriger Großenbaumer sich der versuchten räuberischen Erpressung schuldig gemacht hätten Das Trio, zu dem auch ein Verwandter des „Paten von Rheinhausen“ gehört, soll im August 2010 von einem 50-jährigen Gastronomen 4000 Euro gefordert haben. Diese Forderung soll durch das Zeigen einer Schusswaffe und diverse Drohungen unterstrichen worden sein.

Die Verteidigung widersprach zum Prozessbeginn der Verlesung der Anklageschrift. Nach Ansicht der drei Anwälte wies sie deutliche Mängel bei der gesetzlich verlangten Konkretisierung der vorgerworfenen Taten und der einzelnen Tatbeiträge der Angeklagten auf. Die Anwälte forderten eine Einstellung des Verfahrens per Urteil.

Beide Ansinnen wies das Schöffenegricht zurück. Allerdings gab selbst die Vorsitzende zu, dass die Staatsanwaltschaft mit der Anklageschrift „nur die Mindestanforderungen erfüllt“ habe.

Die Angeklagten zogen es vor, zu den Anschuldigungen zu schweigen. Die zwei Hauptbelastungszeugen redeten dafür um so mehr. Allerdings wichen sie in ihren Darstellungen erheblich von früher bei der Polizei gemachten Anschuldigungen ab. Mal war das Geld auf einmal im Zusammenhang mit einem Immobiliengeschäft verlangt worden, mal als eine Art Verdienstausfall im Zusammenhang mit einer tätlichen Auseinandersetzung. Von Schutzgelderpressung war jedenfalls nicht mehr die Rede.

Am Ende blieb dem Schöffengericht nichts anderes übrig, als die drei Angeklagten auf Kosten der Landeskasse freizusprechen. Die Beweisaufnahme habe den Verdacht gegen die Angeklagten nicht ausreichend erhärten können, so die Vorsitzende trocken.