Duisburg. Restaurantbetreiber im City-Palais forderte vom Vermieter Schadenersatz, weil durch die Schließung der Mercator-Halle viele Kunden weg bleiben.
Das Urteil, das die 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg fällte, war wenig überraschend: Die Klage des Betreibers des Restaurants „Palazzo“ im City-Palais, der den Vermieter für die Schließung der Mercator-Halle haftbar machen wollte, wurde abgewiesen.
Rund 100.000 Euro Schadenersatz hatte die „Hubert City Palais GmbH“ von der „City Palais Duisburg GmbH und Co KG“ verlangt. Obendrein sollte das Gericht den Vermieter verurteilen, für jeden weiteren Monat, in dem die Mercator-Halle geschlossen bleibt, 15.000 Euro an den Mieter zu zahlen. Hilfsweise hatte der Kläger beantragt, ihm wenigstens 50 Prozent der derzeit 12.500 Euro betragenden Monatsmiete zu erlassen. Hintergrund: Seit der Schließung der Halle verzeichnet das „Palazzo“ 40- bis 50.000 Euro Umsatz pro Monat weniger. Der Gewinn schmolz um 20- bis 30.000 Euro. Der Mietvertrag läuft hingegen noch bis 2020.
Vermieter sei nicht für Rechtrisiko des Mieters verantwortlich
Der Kläger habe sich schließlich nur deshalb auf eine derart stattliche Miete eingelassen, weil er davon ausgehen konnte, dass ihm Veranstaltungen in der Halle und dem Tagungs-Center die nötige Kundschaft bescheren, so das Argument des „Palazzo“-Anwaltes. Dass die Miete so hoch sei, zeige, dass der Vermieter das ähnlich gesehen habe. Man müsse über einen Wegfall der Geschäftsgrundlage nachdenken.
Keineswegs, fand die Gegenseite: Aus dem Mietvertrag lasse sich ein solcher Anspruch nicht ableiten. Und mit den Brandschutzmängeln der Mercator-Halle könne der Kläger nicht argumentieren. Er zahle Miete für ein Restaurant, und das sei mängelfrei. Ein Vermieter könne nicht dazu gezwungen werden, für das unternehmerische Risiko eines Mieters einzustehen.
Richterin sah Recht auf Seite des Vermieters
Die Richterin hatte bereits bei der mündlichen Verhandlung vor sechs Wochen keinen Zweifel daran gelassen, dass sie das Recht auf Seiten des Vermieters sah. Sie wies die Klage gestern ab. Die Gewinneinbußen für den Restaurantbetreiber, der natürlich mit den Kundenströmen aus der Halle kalkuliert habe, seien bedauerlich. Rechtlich fassbar sei das allerdings nicht.
Einer Widerklage der City Palais GmbH wurde dafür stattgegeben. Die Hubert City Palais GmbH muss nun nicht nur die kompletten Kosten des Rechtsstreites tragen, sondern obendrein rund 1100 Euro vorgerichtliche Anwaltskosten des Beklagten übernehmen.