Duisburg. Die Schließung der Mercator-Halle wegen eklatanter Brandschutzmängel sorgte auch bei den Gastronomen im City-Palais für Gewinneinbruch. Der Betreiber des größten Restaurants „Palazzo“ sieht die Vermieter dafür in der Pflicht und klagte auf Schadenersatz. Seit Mittwoch verhandelt das Landgericht.
Seit der Schließung der Mercator-Halle wegen Brandschutzmängeln im August 2012 müssen die Gastronomen im City-Palais massive Einbußen hinnehmen. Der Betreiber des größten Restaurants „Palazzo“, die „Hubert City Palais GmbH“, verklagt den Vermieter, die „City Palais Duisburg GmbH und Co KG“ nun auf Schadenersatz. Seit Mittwoch verhandelt das Landgericht.
Seit der Schließung der Halle schmolz der monatliche Gewinn um 20 bis 30.000 Euro. Einen Teil dieses Geldes will der Restaurant-Betreiber nun vom Vermieter haben. Gefordert werden 97.500 Euro Schadenersatz und die Feststellung des Gerichts, dass bei unveränderter Lage weiter Schadenersatz in Höhe von rund 15.000 Euro pro Monat gezahlt werden soll. Hilfsweise will der Kläger zumindest erreichen, dass der Vermieter den Mietzins um 50 Prozent mindern muss.
Allgemeines Lebensrisiko
Stolze 12.500 Euro Miete werden derzeit monatlich für das 600 Quadratmeter große „Palazzo“ fällig. Auf einen so hohen Preis habe sich sein Mandant nur eingelassen, weil die Halle für die nötige Kundschaft sorgte, argumentiert Rechtsanwalt Joachim Rogier. Dass die Miete so hoch sei, zeige, dass der Vermieter von den selben Voraussetzungen ausgegangen sei. Vor diesem Hintergrund müsse man über einen Wegfall der Geschäftsgrundlage nachdenken.
Der Anwalt des Vermieters, Heinz-Hermann Ufer, verweist auf den Vertrag: „Daraus lässt sich ein solcher Anspruch nicht ableiten.“ Eher im Gegenteil: Um Beschwerden von Mietern vorzubeugen, die sich möglicherweise auf das Angebot des Nachbarn stützen, verweist der Vertrag ausdrücklich auf unterschiedliche Laufzeiten. Mit den Brandschutzmängeln der Mercator-Halle könne die Gegenseite schlicht nicht argumentieren, meint Ufer. „Sie zahlen Miete für das Restaurant. Und das ist mängelfrei.“ Alles andere sei allgemeines Lebensrisiko.
Gericht neigt zur Seite des Angeklagten
Die 6. Kammer für Handelssachen machte gestern deutlich, dass sie weitgehend die Sichtweise des Vermieters teilt. Natürlich hätten die Gastronomen im City-Palais mit den Besuchern der Mercator-Halle kalkuliert, natürlich seien die Einbußen bedauerlich, so die Vorsitzende. „Das ist die eine Seite. Die andere Seite ist, ob das irgendwie rechtlich zu fassen ist.“ Und da sieht es für den Kläger eher schlecht aus.
Ein Urteil soll am 24. Juli verkündet werden. Rechtsanwalt Rogier kündigte an, notfalls durch alle Instanzen ziehen zu wollen.