Duisburg. Auch in den Rocker-Hochburgen Duisburg, Mülheim, Oberhausen und dem rechtsrheinischen Teil des Kreises Wesel dürfen Rocker nun nicht mehr ihre Kutten mit den Vereins-Symbolen in der Öffentlichkeit zeigen. Das Verbot gilt ab sofort für Anhänger der Hells Angels und der Bandidos.
Es war nur eine Frage der Zeit, wann in den Hochburgen der Rocker in NRW mit einem Verbot zu rechnen ist, das die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft in der vergangenen Woche erlassen hat. Sie hatte am 10. Juli mit sofortiger Wirkung das Zurschaustellen von Rocker-Symbolen in ihrem Einflussbereich verboten.
Nun dürfen Anhänger verbotener Rocker-Gruppen auch in Duisburg, Mülheim, Oberhausen und im rechtsrheinischen Teil des Kreises Wesel ihre Symbole nicht mehr in der Öffentlichkeit zeigen, teilte die Staatsanwaltschaft Duisburg am Donnerstagnachmittag in einer Pressemitteilung mit.
Es werden "daher Personen strafrechtlich verfolgt, die verbotene Kennzeichen von Rockergruppierungen z. B. der Hells Angels oder der Bandidos in der Öffentlichkeit tragen. Diese verstoßen dadurch in strafbarer Weise gegen von den zuständigen Ministerien des Innern ausgesprochene Verbotsverfügungen", heißt es dort weiter.
Satudarah-Rocker sind noch ausgenommen
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Wie im Landgerichtsbezirk Düsseldorf ist die öffentliche Verwendung der typischen Bandido-Kennzeichen, dem 'Fat Mexican' und des rotgoldenden Schriftzuges 'Bandidos' - unabhängig von etwaigen Ortszusätzen - strafbar. Kleidungsstücke wie die Rockerkutte, auf der diese Kennzeichen angebracht sind, kann die Polizei künftig einziehen und beschlagnahmen. Selbst entsprechende Tätowierungen müssen in der Öffentlichkeit abgedeckt werden.
Mit der Duisburger Staatsanwaltschaft (nach Bonn, Köln und Aachen) schließt sich nun einer weitere Behörde der Düsseldorfer Lesart des Urteils des Hanseatischen Oberlandesgerichtes an. Die dortige Justiz hatte die Insignien der Hells Angels zu Kennzeichen einer verbotenen Vereinigung erklärt.
Ausgenommen von dem Verbot sind derzeit noch die Satudarah-Mitglieder, denn bislang gibt es noch kein Verbot eines deutschen Ablegers der aus den Niederlanden stammenden Rockergang. Auch die rockernahen United-Tribuns-Anhänger und in Duisburg ebenfalls beheimateten Gremium-Rocker dürfen sich noch in ihren Kutten zeigen.
Mehrere Bundesländer haben Rocker-Insignien bereits verboten
Kein Hells Angel-Aufmarsch bei der Rheinkirmes
Der Düsseldorfer Generalstaatsanwalt Gregor Steinforth hat das bereits in Düsseldorf und Köln geltende "Rockerkutten-Verbot" ausgeweitet. Es gelte fortan auch in den Bereichen der Staatsanwaltschaften Duisburg, Kleve, Mönchengladbach, Krefeld und Wuppertal, teilte ein Behördensprecher am Donnerstag auf dpa-Anfrage mit.
Auch der traditionelle Aufmarsch einer größeren Gruppe "Hells Angels" auf der Düsseldorfer Rheinkirmes sei bislang ausgeblieben, sagte ein Polizeisprecher. Zumindest hätten sich die Rocker nicht in ihren Kutten blicken lassen.
In NRW gab es zuvor nur zeitlich und räumlich begrenzte Kuttenverbote. So hatte die Stadt Duisburg etwa während des Prozesses gegen den ehemaligen Satudarah-Chef Ali Osman das Tragen der Kutten mit Symbolen des Clubs rund ums Landgericht verboten.Bei der Oberhausener Fronleichnamskirmes wollte die Stadt Oberhausen so Konflikte zwischen rivalisierenden Banden während der Rummels verhindern.
Das NRW-Innenministerium begrüßte den Vorstoß der Staatsanwaltschaften. Über kurz oder lang würden sich aber auch die Gerichte in NRW mit dem Streit um die Rocker-Symbole beschäftigen, hieß es aus dem Justizministerium.