Düsseldorf. . Typische Symbole der Rockergruppen der „Hells Angels“ und der „Bandidos“ sollen in der Düsseldorf künftig beschlagnahmt werden. Das haben Polizei und Staatsanwaltschaft in der Landeshauptstadt am Donnerstag angekündigt. Das NRW-Justizministerium geht davon aus, dass das Beispiel für ganz NRW Schule macht.

Das Tragen von Symbolen der Rockergruppen „Hells Angels“ und „Bandidos“ könnte schon bald in ganz Nordrhein-Westfalen verboten werden. „Wir gehen davon aus, dass das Beispiel der Staatsanwaltschaft Düsseldorf bis zu einer gerichtlichen Klärung landesweit Schule macht“, sagte ein Sprecher von NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) unserer Zeitung.

Die Düsseldorfer Ermittlungsbehörde hatte am Donnerstag die öffentliche Verwendung der typischen Kennzeichen von „Hells Angels“ (behelmter Totenschädel mit Engelsflügeln) und „Bandidos“ („Fat Mexican“) etwa auf Kutten untersagt.

Rocker-Aufmarsch in der Altstadt

Die Staatsanwälte berufen sich dabei auf ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg zum Vereinsrecht, das ein Tragen der Abzeichen und Schriftzüge unabhängig von einem Verbot des entsprechenden Ortsverbandes unter Strafe stellt. In NRW gibt es hierzu noch keine Gerichtsentscheidung. Hier gab es bislang nur zeitlich und räumlich begrenzte Kuttenverbote, etwa während des Prozesses gegen den ehemaligen Satudarah-Chef Ali Osman und bei der Oberhausener Fronleichnamskirmes.

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Obwohl die Hells Angels in Düsseldorf selbst seit Jahren als Verein verboten sind, hatte die Rockergruppe zuletzt eine deutliche Präsenz in der Landeshauptstadt gezeigt. So zogen im Mai 50 Mitglieder mit den typischen Erkennungszeichen durch die Altstadt. Dies soll ab sofort nicht mehr möglich sein. Vor allem bei publikumswirksamen Veranstaltungen wie der startenden Rheinkirmes will die Polizei solche provozierenden Revier-Demonstrationen verhindern.

Nach Einschätzung des Justizministeriums dürfte man sich auch in den übrigen Staatsanwaltschafts-Bezirken des Landes auf diese Weise behelfen. Allerdings werde der Streit um die Rocker-Symbole absehbar wohl auch in NRW die Gerichte beschäftigen.