Düsseldorf/Kreis Mettmann. . Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf will der Rockerkriminalität Einhalt gebieten und hat nun ein Verbot erlassen: Verbotene Gruppierungen wie die Hells Angels dürfen ab sofort ihre Abzeichen nicht mehr tragen. Betroffen ist davon teilweise auch der Kreis Mettmann. Die Polizei begrüßt dieses Verbot.

Um der Rockerkriminalität Einhalt zu gebieten, hat die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft ein dauerhaftes Kuttenverbot erlassen. Ab sofort dürfen Anhänger der Hells Angels und Bandidos und anderer verbotener Gruppierungen ihre Vereins-Symbole nicht mehr in der Öffentlichkeit zeigen.

Dieses Verbot betrifft in Teilen auch den Kreis Mettmann – was die hiesige Polizei durchaus begrüßt: „Wir stehen dieser Maßnahme sehr positiv gegenüber“, sagt denn auch Polizeisprecher Ulrich Löhe, „weil dieses Klientel allein schon durch sein Aussehen und Auftreten in der Vergangenheit provoziert und eingeschüchtert hat.“ Da der Kreis Mettmann aber nicht komplett in den Bereich der Staatsanwaltschaft Düsseldorf fällt, gelte das Verbot auch nicht in allen kreisangehörigen Städten. „Für Velbert etwa ist die Staatsanwaltschaft Wuppertal zuständig, die ein solches Verbot nicht erlassen hat“, so Löhe. Aber er gehe davon aus, dass andere Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen dem Beispiel der Düsseldorfer Kollegen bald folgen werden.

Lokale Clubs sind nicht betroffen

„Wir haben aber ehrlich gesagt mit den betroffenen Gruppierungen bei uns im Kreis eigentlich keine Probleme“, sagt Ulrich Löhe. „Im Nordkreis sowieso nicht. In Langenfeld und Monheim ist dieses Klientel gelegentlich aufgetaucht, hat aber keine Probleme bereitet.“

Auch interessant

Das Verbot gelte darüber hinaus auch nur für Abzeichen von bereits verbotenen Gruppierungen – etwa der Hells Angels oder der Bandidos. „Die Rechtsvertreter waren sich lange nicht einig, wie die Abzeichen und Logos zu bewerten sind. Jetzt gibt es aber einen Konsens, dass einzig und allein das Logo der Gruppierung wichtig ist und nicht der Hinweis auf regionale Untergruppen – die so genannten Chapter.“ Dadurch seien der geflügelte Totenkopf der Hells Angels oder die bewaffnete Comicfigur mit Sombrero der Bandidos als Signaturen einer verbotenen Gruppierung einzustufen – „und dürfen demnach nicht gezeigt werden“, so Löhe.

Die lokalen Motorrad-Clubs – Demonic Heads und Old Steel aus Heiligenhaus und das Chapter Velbert der Satans Slaves – seien von dem Verbot daher nicht betroffen. „Mit diesen Clubs haben wir auch gar keine Schwierigkeiten und ich hoffe, das bleibt auch so“, sagt Polizeisprecher Ulrich Löhe. „Diese Gruppierungen sind Gott sei dank unauffällig.“