Duisburg/Oberhausen. Weil er seinen Nebenbuhler mit einem Schuss-Kugelschreiber fast getötet hat, muss ein 46 Jahre alter Oberhausener für acht Jahre ins Gefängnis. Der Angeklagte, der wie das Opfer, Mitglied der Bandidos ist, hatte den neuen Liebhaber seiner Ex-Freundin durch zwei Schüsse lebensgefährlich verletzt.

Mit einem deutlichen Urteil endete Donnerstag vor dem Landgericht Duisburg der Prozess gegen einen 46-jährigen Oberhausener. Die 6. Große Strafkammer verurteilte ihn wegen versuchten Totschlags zu acht Jahren Gefängnis. Am 21. Januar hatte er in der Wohnung seiner Ex-Freundin im Duisburger Norden deren neuen Liebhaber, einen 43-jährigen Herner, durch zwei Schüsse aus einer selbst gebauten Waffe ins Gesicht lebensgefährlich verletzt.

Aus Sorge um den Sohn der Ex-Freundin, um den er sich während der mehrjährigen Beziehung rührend gekümmert hatte, war er am Tattag in die Wohnung der Frau eingedrungen, hatte sie gepackt und ihr den Mund zugehalten. „Ich will nur reden“, soll er gesagt haben.

Als der neue Liebhaber der Frau dies mitbekam, stürzte er sich auf den Eindringling. Es entwickelte sich ein Kampf, der sich durch die ganze Wohnung zog. In der Küche griff der 43-Jährige zu einem Messer. Der Angeklagte konnte es ihm wegnehmen und dem Gegner Stichverletzungen an der Schulter beibringen. Im Gerangel griff der Angeklagte schließlich zu der einem Schießkugelschreiber ähnlichen Waffe und drückte ab. Ohne schnelle ärztliche Hilfe wäre das Opfer gestorben.

Täter stand zur Tatzeit unter Bewährung

„Es grenzt an ein Wunder, dass die Verletzungen nicht zum Tode führten“, so der Staatsanwalt gestern in seinem Schlussvortrag. Er hatte dem Angeklagten lediglich zu Gute halten können, dass er die Tat im Wesentlichen gestanden und sich wenige Tage nach dem blutigen Ereignis selbst der Polizei gestellt hatte. Strafschärfend müsse dagegen zu Buche schlagen, dass der 46-Jährige zahlreich, auch wegen Gewaltdelikten, vorbestraft sei und zur Tatzeit zweifach unter Bewährung stand, so der Anklagevertreter. Er hatte aus dem bis zu elf Jahren und neun Monaten reichenden Strafrahmen eine Verurteilung aus dem oberen Bereich gefordert.

Mit einem Plädoyer, das höchstens aufgrund seiner Irrtümer bemerkenswert war, hatte der Verteidiger Notwehr für seinen Mandanten ins Feld geführt und Freispruch gefordert.

Die Kammer machte deutlich, dass von Notwehr zu keinem Zeitpunkt die Rede sein könne. Schließlich sei der Angeklagte in die Wohnung eingedrungen. Der Verletzte habe in Nothilfe für seine Freundin gehandelt, der Angeklagte jedoch in Tötungsabsicht zur Waffe gegriffen.