Oberhausen. . Nach fast 30 Jahren Ehe lauerte ein Mann aus Oberhausen seiner Frau im Keller auf – und stach zu. Jetzt ist der 50-Jährige am Duisburger Landgericht angeklagt. Das Urteil wird für Freitag, 4. Juli, erwartet.

Wegen gefährlicher Körperverletzung muss sich seit dem gestrigen Dienstag ein 50-jähriger Oberhausener vor dem Duisburger Landgericht verantworten. Am Donnerstag, 23. Januar dieses Jahres, lauerte er im Keller seines Wohnhauses an der Stöckmannstraße seiner Frau auf, sprühte ihr Reizgas in die Augen und verletzte sie durch neun Messerstiche lebensgefährlich schwer.

Der Fall war zunächst als versuchter Mord angeklagt worden. Doch die Schwurgerichtskammer eröffnete das Verfahren vor einer allgemeinen Strafkammer: Der Angeklagte sei vom Mordversuch zurückgetreten, als er das Messer zusammenklappte und den Keller verließ. Zu diesem Zeitpunkt, so hatte es der 50-Jährige der Polizei geschildert, habe seine Frau herumgeschrien. Für ihn sei das ein Beleg dafür gewesen, dass ihr nicht allzu viel passiert sei.

Nachbarin fand die Schwerverletzte

Hier allerdings irrte der Täter. Die durch neun Stiche schwer verletzte Frau hatte noch versucht, sich aus dem Keller zu schleppen. Auf der Treppe brach sie zusammen. Von einer Nachbarin wurde sie gefunden. Nur dank einer Notoperation und ärztlicher Kunst konnte das Leben der Frau gerettet werden.

Seit 1986 waren der Angeklagte und die Verletzte ein Ehepaar. Sie haben drei Kinder. In den letzten Jahren sei die Ehe zunehmend zerrüttet gewesen, ließ der Angeklagte durch seinen Verteidiger vortragen.

Pfefferspray-Attacke

Die Frau sei die dominante Person gewesen; der Angeklagte habe ihr Geschrei ertragen, ohne sich zu wehren. Nicht so am Tattag. Nachdem die Frau ihn bereits am frühen Morgen zurechtgewiesen hatte, habe er so getan, als würde er zum Arzt gehen, gestand der Angeklagte. Dann habe er sich im Keller versteckt und dort auf seine Frau gewartet. Als sie kurz vor 9 Uhr an ihm vorüberging, habe er ihr Pfefferspray ins Gesicht gesprüht. Er griff zum Messer und stach zu. Zwischenzeitlich seien beide zu Boden gegangen und auch er habe nicht mehr viel gesehen, weil auch in seinen Augen das Gas brannte. Dem Geständnis waren Rechtsgespräche zwischen den Juristen vorausgegangen. Am Ende stand eine Verständigung, der zufolge der Angeklagte eine Verurteilung zwischen vier und fünf Jahren zu erwarten hat. Ein Urteil soll am Freitag gesprochen werden.