Duisburg. Auf dem Oktoberfest 2012 hatten ein 47-Jähriger und sein 24-jähriger Sohn angeblich einen 45-Jährigen durch einen Faustschlag zum Schwerstpflegefall gemacht. Aufgrund sich widersprechender Zeugenaussagen mussten beide vor dem Landgericht freigesprochen werden. Tränen flossen auf beiden Seiten.

Im Saal 179 des Landgerichts flossen viele Tränen: Tränen der Erleichterung auf Seiten der Angeklagten und ihrer Familie, Tränen der Enttäuschung und des Unverständnisses auf Seiten der Angehörigen und Freunde eines 45-jährigen Großenbaumers, der durch einen Faustschlag nach dem Oktoberfest 2012 in Serm zum Schwerstpflegefall wurde. Das Landgericht sprach einen 47-jährigen Moerser und dessen 24-jährigen Sohn nach dreitägiger Berufungsverhandlung frei.

Der jüngere Angeklagte war im Juli 2013 wegen schwerer Körperverletzung vom Amtsgericht zu 27 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Das Schöffengericht hatte keinen Zweifel gehabt, dass er am 7. Oktober 2012 bei einer Auseinandersetzung nach dem Oktoberfest in Serm einen 45-Jährigen geschlagen hatte. Der Mann stürzte wie ein gefällter Baum rücklings zu Boden und zog sich schwerste Schädel- und Hirnverletzungen zu. Seitdem ist er ein Schwerstpflegefall: unfähig zum Kontakt mit der Außenwelt oder zur selbstständigen Nahrungsaufnahme, unfähig zur Kontrolle seiner Körperfunktionen.

Bereits in erster Instanz freigesprochen

Das Berufungsgericht vermochte den Schuldspruch nach dreitägiger Hauptverhandlung nicht aufrecht zu erhalten. Es trug damit einer ungewöhnlichen Konstellation Rechnung. Denn es gab nur einen Zeugen, der weder der Seite der Angeklagten noch jener des Geschädigten angehörte, und der angeblich genau gesehen hatte, dass der 24-Jährige zuschlug. Doch seine Angaben standen am Ende im Widerspruch zu den Aussagen von Zeugen beider Seiten. Es spreche vieles dafür, dass sich der 24-Jährige zum Zeitpunkt, als der Schlag mit den fatalen Folgen fiel, nicht in unmittelbarer Nähe aufgehalten habe, so der Vorsitzende.

Das Urteil gegen den 47-Jährigen, der bereits in erster Instanz freigesprochen worden war, bestätigte das Gericht. Er hatte den Schlag gegen einen Zeugen, der mit gebrochener Nase im Krankenhaus landete, eingestanden. Wie schon das Amtsgericht vermochte auch das Landgericht Notwehr nicht auszuschließen. Die Aussage mehrerer Zeugen hatte nahe gelegt, dass möglicherweise der 47-Jährige den Schlag gegen den Schwerstgeschädigten geführt hatte. Doch selbst, wenn es so gewesen sei, sei der Mann dafür nun einmal nicht angeklagt, so das Gericht.