Duisburg. Das Amtsgericht Duisburg hat einen Strafbefehl gegen die frühere Chefeinkäuferin der Stadt Duisburg erlassen. Weil sie in etlichen Fällen Kreditkarten für private Einkäufe benutzt haben soll, erhielt sie eine Bewährungsstrafe. Rechtskräftig ist der Strafbefehl aber noch nicht.
Vier Jahre nach ihrer Suspendierung hat das Amtsgericht Duisburg nun einen Strafbefehl gegen die frühere Leiterin des städtischen Eigenbetriebs Einkauf und Service Duisburg (ESD) verhängt. Die Staatsanwaltschaft warf ihr Untreue in 78 Fällen vor.
Die damalige städtische Chefeinkäuferin soll dienstliche Kreditkarten für private Einkäufe missbraucht haben. So soll die Frau private und nicht genehmigte Reisen ebenso mit den Karten ihres Arbeitgebers bezahlt haben, wie etliche Tankfüllungen ihres Privatwagen.
Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig
Ebenso wenig dienstlich begründet seien die Einkäufe in Supermärkten oder Online-Bestellungen gewesen, die an die Privatadresse der ESD-Chefin geliefert worden waren. Das ergaben die Ermittlungen von Stadt und Staatsanwaltschaft. Auf die Schliche gekommen war das Rechnungsprüfungsamt der Frau nach Hinweisen eines städtischen Mitarbeiters.
Die ehemalige ESD-Chefin einen Schaden von mehreren tausend Euro verursacht haben. Noch ist der Strafbefehl aber nicht rechtskräftig. 14 Tage hat die Beschuldigte Zeit, Widerspruch einzulegen. Tut sie es nicht, gilt sie fortan als vorbestraft und verliert sozusagen automatisch ihren Beamten-Status. Tut sie es, so wird es in einiger Zeit eine Verhandlung vor dem Amtsgericht geben, die sicher interessante Einblicke in die Vorgänge bei der ESD gewähren würde.
Zentraler Einkauf sollte Geld sparen, tat es aber nicht
2008 war der ESD gegründet worden, um durch einen zentralisierten Einkauf mehr Vernunft und größere Sparsamkeit im Umgang mit Steuergeldern walten zu lassen. Doch mehrfach schlug das Rechnungsprüfungsamt Alarm, weil eben keine Einsparungen erzielt wurden. Der ESD wurde inzwischen in die Kernverwaltung der Stadt zurück überführt. Für die strategische Koordinierung beim Einkauf des Konzerns Stadt, zu dem auch Wirtschaftsbetriebe, Stadtwerke und DVG gehören, gibt es nun noch eine weitere Stelle: Die „Duisburger Einkaufsgesellschaft“. (mawo/bm)