Duisburg. Bei der Übernahme der Kfz-Steuer, die zuvor den Finanzämtern oblag, hat nicht alles reibungslos geklappt. Für allgemeine Fragen zur Kfz-Steuer hat der Zoll eine zentrale Telefonauskunft in Dresden eingerichtet.

Seit dem 14. Februar ist für die Duisburger Kfz-Halter nicht mehr das Finanzamt Duisburg-West, sondern das Hauptzollamt Duisburg zuständig. Ganz reibungslos hat die Umstellung aber nicht funktioniert.

„Wir sind für einen riesigen Bereich zuständig“, erklärt Susanne Neuhoff von der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit. Denn außer für Duisburg ist das Hauptzollamt an der Köhnenstraße auch für Mülheim, Essen, Oberhausen und die Kreise Wesel und Kleve zuständig.

Die Daten seien von den zuvor zuständigen Finanzämtern übermittelt worden, berichtet Susanne Neuhoff. Allerdings waren die unterschiedlichen Computersysteme nicht hundertprozentig kompatibel. „Es gibt deshalb Verzögerungen, insbesondere bei jenen Steuerzahlern, die eine Lastschriftermächtigung erteilt haben“, bedauert Neuhoff. Was übrigens auf die meisten zutrifft. „Wir arbeiten mit Hochdruck daran, alles abzuarbeiten“, betont die Zoll-Sprecherin.

„Zahlen Sie bitte fristgerecht“

Der relativ kleine Anteil Steuerpflichtiger, der noch keine Genehmigung zum Einzug der fälligen Beträge erteilt hat, ist bereits schriftlich darauf aufmerksam gemacht worden, dass es künftig keine jährliche Rechnung mehr geben wird. „Zahlen Sie bitte fristgerecht“, heißt es in dem Schreiben lapidar. Denn sonst drohen Mahnung, zusätzliche Gebühren, Verzugszinsen. „Die meisten Menschen wissen doch, in welchem Monat ihr Auto zugelassen wurde“, meint Susanne Neuhoff.

Im Zweifelsfalle lässt es sich durch einen kurzen Blick in den Kfz-Schein feststellen. Und die Höhe der Steuer ändere sich nicht. „Der jeweils letzte Steuerbescheid gilt, auch wenn er schon viele Jahre alt ist“, betont Susanne Neuhoff. So lange, bis es aus rechtlichen Gründen - zum Beispiel eine Steuererhöhung oder Änderung der rechnerischen Grundlagen - einen neuen Bescheid gibt. Um jedem Ärger aus dem Weg zu gehen, wäre das Einfachste, dem Zoll eine Lastschriftermächtigung zu erteilen, rät die Sprecherin.

Für jene, die allgemeine Fragen zur Kfz-Steuer haben, hat der Zoll eine zentrale Telefonauskunft in Dresden eingerichtet, die unter Telefon 0351/44834550 erreichbar ist. Computerfreunde können ihre Fragen auch per E-Mail an info.kraftst@zoll.de richten. Fragen zu speziellen Einzelfällen beantwortet aber nur das zuständige Hauptzollamt, Telefon 0203/71340.