Eine Auseinandersetzung nach dem Oktoberfest in Duisburg Serm machte am 7. Oktober 2012 einen heute 46 Jahre alten Familienvater aus Großenbaum zum Pflegefall. Von einem Faustschlag niedergestreckt, schlug der Mann so hart mit dem Schädel auf das Pflaster, dass er schwerste Hirnverletzungen erlitt. Seit gestern verhandelt das Landgericht in zweiter Instanz gegen zwei Moerser.

Der Altenpfleger (46) und sein 24-jähriger Sohn, ein angehender Bankkaufmann, sollen in die Auseinandersetzung verwickelt gewesen sein. Wegen schwerer Körperverletzung hatte das Amtsgericht den Junior im Juli 2013 zu 27 Monaten Gefängnis verurteilt. Die Richter hatten keinen Zweifel, dass er den Faustschlag führte, der den Geschädigten zu Boden stürzen ließ. Den Vater sprachen die Richter frei: Er habe möglicherweise einen Zeugen geschlagen, Notwehr sei dabei aber nicht auszuschließen.

Der verurteilte 24-Jährige legte Berufung ein. Ebenso die Staatsanwaltschaft, die das Urteil gegen ihn angesichts der dramatischen Folgen für zu niedrig hält. Den Vater sieht die Anklagebehörde in der Rolle eines Mittäters und will auch seine Verurteilung erreichen.

Die Angeklagten blieben gestern bei dem, was sie schon in erster Instanz gesagt hatten: Die Aggression sei von der Gruppe um den Geschädigten ausgegangen, man habe in Notwehr beziehungsweise Nothilfe gehandelt. Für den Prozess sind zwei Fortsetzungstermine geplant.